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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Die Kommission strebt Lösung der Patentfrage an

Mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der Europäischen Kommission rückt die Zukunft des europäischen Patentsystems wieder auf die politische Agenda. In dieser Mitteilung legt die Kommission dar, wie das Gemeinschaftspatent Wirklichkeit werden und gleichzeitig das bestehend...

Mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der Europäischen Kommission rückt die Zukunft des europäischen Patentsystems wieder auf die politische Agenda. In dieser Mitteilung legt die Kommission dar, wie das Gemeinschaftspatent Wirklichkeit werden und gleichzeitig das bestehende Streitregelungssystem für Patentfragen verbessert werden kann. Mit dem Gemeinschaftspatent, über das bereits seit 1975 diskutiert wird, würden Einzelpersonen und Unternehmen die Möglichkeit erhalten, einen in der ganzen Europäischen Union gültigen Schutztitel zu erwerben. Es sollte allerdings nicht mit den europäischen Patenten verwechselt werden, die, einmal vergeben, als Bündel nationaler Patente in bestimmten Mitgliedstaaten einklagbar sind. Europäische Patente können für den Antragsteller sehr hohe Kosten verursachen, da er diese bei den nationalen Gerichten der Einzelstaaten einklagen muss. Sie sind auch für Dritte teuer, da sie nach Ablauf einer gewissen Frist nicht zentral widerrufen werden können. Ein europäisches Patent für 13 Länder kostet ungefähr das Elffache eines US-amerikanischen und das Dreizehnfache eines japanischen Patents. Eine 2006 eingeleitete Konsultation aller interessierten Kreise machte deutlich, dass das derzeitige europäische Patentsystem nicht länger haltbar ist. Die interessierten Kreise stützten die Ideen des Gemeinschaftspatents, das sowohl in der Kostenfrage als auch in der Streitregelung eine Lösung bietet, voll und ganz. Damit würde auch ein in ganz Europa konsistentes Patentrecht geschaffen und einem der entscheidenden Prinzipien des Binnenmarkts Rechnung getragen. Dennoch gibt es ein paar problematische Punkte beim Gemeinschaftspatent. Dazu gehören unter anderem auch die hohen Übersetzungskosten. Während Patentanwendungen in einer der drei Arbeitssprachen eingereicht werden können (Deutsch, Englisch und Französisch), müssen erfolgreiche Anträge in allen Amtssprachen der Gemeinschaft auf Kosten des Antragstellers abgelegt werden. Einige interessierte Kreise kritisierten allerdings auch die übertriebene Zentralisierung der vorgeschlagenen Gerichtsbarkeitsregelung. Zu diesem Thema schlägt die Kommission vor, dass zunächst das bestehende System zur Streitregelung verbessert werden solle, um den Weg für das Gemeinschaftspatent zu ebnen. "Das Gemeinschaftspatent und die Verbesserungen des bestehenden Streitregelungssystems für Patentfragen sollten sich nicht gegenseitig ausschließen. Unser Ziel sollte dagegen sein, diese einander anzunähern. Wenn wir eine Lösung für die Streitregelungsfrage finden können, sollte es auch möglich sein, die Frage des Gemeinschaftspatents zu lösen, indem ein Konsens über die Übersetzungsvereinbarungen erzielt wird", bemerkte EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy. Aber auch zur Frage, wie das Streitregelungssystem verbessert werden soll, gibt es unterschiedliche Standpunkte. Ein Vorschlag ist der Entwurf des Europäischen Übereinkommens über Patentstreitigkeiten (EPLA), mit dem die Errichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit, d. h. ein vereinheitlichtes System für Rechtsstreits über europäische Patente vorgeschlagen wird. Andere Mitgliedstaaten schlagen vor, anstelle der Errichtung eines europäischen Patentgerichtshofes auf der Grundlage des EPLA sei es besser eine Gemeinschaftsstruktur zu errichten, die sich sowohl mit europäischen als auch mit Gemeinschaftspatenten befasse. Als Kompromisslösung schlägt die Kommission einen gemischten Ansatz vor. Diese hätte die Form eines einheitlichen und speziellen Gemeinschaftspatentgerichts mit Zuständigkeit für Streitfragen in Bezug auf europäische und künftige Gemeinschaftspatente. Dieses System könnte sich auf das EPLA stützen, insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten der Streitregelung in Patentfragen, und gleichzeitig eine harmonische Integration in die Gemeinschaftsgerichtsbarkeit ermöglichen. Die Kommission argumentiert, dass dadurch die Gefährdung des Gemeinschaftspatents sowie auch zwei Gerichtsbarkeiten vermieden würden, die bei der Streitregelung in Patentfragen miteinander konkurrieren würden. Über das Gemeinschaftspatentprojekt und die Gerichtsbarkeitsregelungen hinaus schlägt die Kommission auch eine Reihe unterstützender Maßnahmen zur Verbesserung des Patentsystems vor. Dazu gehören flankierende Maßnahmen zur Patentqualität, Wissenstransfer und Rechtsdurchsetzung sowie Maßnahmen, um diese Systeme für kleine und mittlere Unternehmen zugänglicher zu machen. Diesem Bereich der Geschäftswelt war es bislang nicht möglich, seine Erfindungen voll auszunutzen und seine Patentrechte aufgrund mangelnden Bewusstseins und hoher Kosten zu schützen. Mit der Veröffentlichung der Mitteilung hofft McCreevy, einen "fruchtbaren Boden" für eine Debatte im Rat und beim Europäischen Parlament zu schaffen. "Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass meiner Ansicht nach die Patentfrage eine ziemlich harte Nuss ist, die es zu knacken gilt", sagte er. "Sollten Kurzsichtigkeit und eigennützige Interessen weiterhin vorherrschen, wird die europäische Reformagenda fehlschlagen und die europäische Wirtschaft leiden. Deshalb fordere ich alle Beteiligten dazu auf, Verantwortung zu übernehmen, sich der Herausforderung zu stellen und sich um pragmatische und durchführbare Kompromisse zu bemühen", sagte der Kommissar. Er sagte, er habe sich auf die deutsche Ratspräsidentschaft gefreut, die diese Herausforderung annehmen und diese Akte voranbringen würde. "Die Kommission steht zur Unterstützung der Präsidentschaft bereit", schloss er.

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