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Kommission legt Pläne zur Förderung des Wissenstransfers dar

Die Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschungsorganisationen und Unternehmen steht im Mittelpunkt einer neuen Mitteilung, die die Europäische Kommission am 4. April veröffentlicht hat. Die Verstärkung des Wissenstransfers ist ein zentrales Ziel des im vergangenen Jah...

Die Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschungsorganisationen und Unternehmen steht im Mittelpunkt einer neuen Mitteilung, die die Europäische Kommission am 4. April veröffentlicht hat. Die Verstärkung des Wissenstransfers ist ein zentrales Ziel des im vergangenen Jahr veröffentlichten Zehn-Punkte-Innovationsplans der Kommission. Es ist außerdem ein wichtiger Aspekt des Europäischen Forschungsraums (EFR). Wissenstransfer ist ein umfassender Begriff, der sich sowohl auf kommerzielle als auch nichtkommerzielle Tätigkeiten, darunter Forschungskooperation, Lizenzvergabe, Beratungsleistungen, Mobilität von Forschern und Veröffentlichungen bezieht. In dem neuen Dokument wird erläutert, wie die Mitgliedstaaten und die EU zusammenarbeiten können, um den Wissenstransfer zu verstärken. Es soll die Grundlage für künftige Diskussionen über einen gemeinsamen europäischen Rahmen für den Wissenstransfer bilden. Dem Dokument zufolge gehören zu den Hindernissen für einen stärkeren Wissenstransfer in der EU kulturelle Unterschiede zwischen den akademischen Kreisen und den Unternehmen, ein Mangel an Anreizen, rechtliche Hindernisse und fragmentierte Märkte. Einige Länder haben zwar Initiativen zur Förderung des Wissenstransfers eingeleitet, diese sind jedoch häufig aus einer nationalen Perspektive heraus konzipiert und tragen daher der internationalen Dimension des Wissenstransfers nicht Rechnung. Die Kommission hebt hervor, dass es wichtig ist, über Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verfügen, die mit dem Wissenstransfer vertraut sind. "Die Mitarbeiter, die im Bereich des Wissenstransfers tätig sind, müssen eine breite Palette an Fähigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben effektiv durchzuführen", heißt es in dem Dokument. "Dennoch werden häufig relativ unerfahrene Mitarbeiter auf solche Positionen gesetzt." Die Kommission entwirft derzeit mit einigen Mitgliedstaaten zusammen ein Qualifikations- und Akkreditierungssystem für Wissenstransferexperten. In dem Dokument wird auch zur Zusammenführung von Wissenstransferkompetenzen aufgerufen. Aus dem Dokument geht jedoch klar hervor, dass es nicht ausreicht, dass ein paar Experten über Wissenstransferkompetenzen verfügen. Alle Forscher sollten ermuntert werden, unternehmerischer zu denken, um Wechselbeziehungen mit der Industrie zu fördern, so die Kommission. "Den Forschern müssen grundlegende Fertigkeiten auf dem Gebiet des Wissenstransfers und unternehmerische Fähigkeiten mit auf den Weg gegeben werden", heißt es in dem Dokument. "Eine unternehmerische Ausbildung sollte angeboten werden, die die Teilnehmer darin schult, wie geistiges Eigentum zu verwalten ist, wie mit der Industrie zusammengearbeitet werden kann und wie ein Unternehmen zu gründen und zu führen ist." Eine gute Möglichkeit zur Entwicklung solcher Fähigkeiten ist die Förderung des Mitarbeiteraustauschs zwischen Forschungseinrichtungen und Industrie. Hier hebt die Kommission ihre strategische Marie-Curie-Partnerschaft zwischen Industrie und Hochschulen hervor. Das Europäische Technologieinstitut wird ebenfalls in dem Papier erwähnt. Die Kommission, die es als europäisches "Vorzeigeprojekt für Innovation" beschreibt, stellt heraus, dass das ETI Wechselbeziehungen zwischen Forschungseinrichtungen und der Industrie fördern wird. "Das globale Ziel des ETI ist die Innovation bzw. die Umsetzung der Ergebnisse von Forschung und Bildung in innovative Lösungen", schreibt sie. In dem Dokument werden außerdem verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Tätigkeiten des Wissenstransfers vorgeschlagen. Dabei wird herausgestellt, dass mit dem neuen Rahmen für staatliche Beihilfen die Regeln für Forschungs- und Innovationstätigkeiten, einschließlich des Wissenstransfers, klargestellt werden sollen. Neben den Forschungsrahmenprogrammen werden in dem Dokument der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds und der Kohäsionsfonds erwähnt. Die Kommission hat außerdem eine Reihe freiwilliger Leitlinien für Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen zur Verbesserung ihrer Verbindungen zur Industrie erstellt. Das 20 Seiten umfassende Dokument hebt die langfristigen Vorteile einer engeren Zusammenarbeit mit der Wirtschaft für Hochschulen hervor. Hierzu gehören die Förderung von Forschungstätigkeiten durch Zugang zu Ausrüstung, die Gewinnung guter Mitarbeiter, die Sicherstellung, dass öffentliche finanzierte Forschung relevant ist, und eine Erhöhung des Status, die sich aus erfolgreichen Partnerschaften und Produkten ergibt. Die Leitlinien decken Themen wie Management von geistigem Eigentum, Anreize für Forscher zur Förderung der Beteiligung an Wissenstransfertätigkeiten, Entwicklung einer Politik für Interessenkonflikte und Aufbau von Wissenstransferressourcen ab.

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