Vorgeschlagene staatliche Beihilferegelungen sollen Forschung und Entwicklung erleichtern
Für Großunternehmen, die Forschung und Entwicklung (F&E) durchführen, könnte es künftig leichter sein, staatliche Beihilfen zu beantragen, wenn der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Verordnungsentwurf erfolgreich eingeführt wird. Die am 25. April veröffentlichte so genannte Gruppenfreistellungsverordnung sieht vor, F&E-Beihilfen für Großunternehmen von der im EG-Vertrag vorgesehenen Anmeldepflicht für staatliche Beihilfen freizustellen. Andere Bereiche, die freigestellt werden, umfassen Umweltschutzbeihilfen und Risikokapitalbeihilfen. Der Verordnungsentwurf, der Teil des "Aktionsplans Staatliche Beihilfen" der Kommission aus dem Jahr 2005 ist, zielt außerdem auf eine Vereinfachung ab, indem die fünf geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen in einem Text zusammengefasst werden. Diese betreffen Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für KMU, Beschäftigungsbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen und Regionalbeihilfen. "Die Reform des Beihilferechts kommt gut voran. Mit diesem jüngsten Verordnungsentwurf leistet die Kommission einen wichtigen Beitrag zu den Bemühungen um Verbesserung der Rechtsetzung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften. Die Verordnung wird nach ihrem Inkrafttreten dazu beitragen, die Einhaltung der Beihilfevorschriften zu erleichtern und zugleich den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Kommission soweit wie möglich zu verringern", merkte die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes an. Die Mitgliedstaaten wären künftig nicht mehr verpflichtet, Beihilfen, die unter diese Verordnung fallen, bei der Kommission anzumelden und vor Gewährung der Beihilfen die Genehmigung der Kommission abzuwarten. Sie könnten ihre Beihilfemaßnahmen vielmehr sofort umsetzen. Sie wären beispielsweise befugt, Unternehmen, die industrielle Forschung betreiben, Beihilfen bis in Höhe von 50 Prozent der Projektkosten zu gewähren. Wie bei den derzeit freigestellten Beihilfen müssten staatliche Beihilfen, die eine angegebene Finanzierungsobergrenze überschreiten, immer noch bei der Kommission angemeldet werden. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Kommission ihre Aufmerksamkeit auf große Fälle staatlicher Beihilfen konzentriert, die ein größeres Risiko für Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen bergen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften die Verfahrenslast für eine große Zahl vergleichsweise kleiner Fälle reduzieren, bei denen die Gesamtbilanz der Auswirkungen der Beihilfe als positiv für die Gemeinschaft erachtet wird. Der Verordnungsentwurf wird den Mitgliedstaaten im Vorfeld eines für die kommenden Monate geplanten Treffens übermittelt. Im Anschluss an die Stellungnahme der Mitgliedstaaten wird der Entwurf im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sodass auch die sonstigen Beteiligten sich dazu äußern können. Anfang 2008 soll der Entwurf dann erneut mit den Mitgliedstaaten erörtert werden. Die Kommission möchte die endgültige Fassung der Verordnung bis Sommer 2008 annehmen.