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Grünes Licht für IP-Charta

Die Europäische Kommission hat grünes Licht erhalten, um eine neue Charta zum Umgang mit den Rechten an geistigem Eigentum (IP) zu entwerfen. Das sind gute Nachrichten für europäische Forscher, sagt Klaus Uckel vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ...

Die Europäische Kommission hat grünes Licht erhalten, um eine neue Charta zum Umgang mit den Rechten an geistigem Eigentum (IP) zu entwerfen. Das sind gute Nachrichten für europäische Forscher, sagt Klaus Uckel vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der davon ausgeht, dass die Initiative helfen wird, den unkontrollierten Abfluss von Wissen sowie Piraterie aufzuhalten und die europäische Wettbewerbsfähigkeit anzukurbeln. Die "IP-Charta", ein Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, würde eine Reihe von nicht rechtsverbindlichen Grundsätzen und Leitlinien umfassen, auf deren Basis Forschungspartner ihre Forschungszusammenarbeit freiwillig aufbauen könnten. Dieser Ansatz hat Ähnlichkeiten mit der Europäischen Charta für Forscher aus dem Jahr 2005, die freiwillige Leitlinien zu angemessenen Arbeitsbedingungen für Forscher bereitstellt. In einer Vorschau im Europäischen Parlament am 26. Juni stellte Uckel fest, dass die Charta für Forscher von Universitäten und Forschungseinrichtungen in ganz Europa weithin angenommen wurde und als Instrument angesehen wird, um die besten Forscher anzuziehen. "Wenn sie die Charta nicht unterzeichnen, befürchten die Organisationen zurückgelassen zu werden", sagte er und fügte hinzu, dass auch die Industrie jetzt damit anfängt, die Charta anzunehmen. Es besteht bereits eine Vielfalt nationaler und übernationaler Instrumente, um Universitäten und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen beim besseren Management ihres Wissens zu helfen. Dazu gehören unter anderem die Lambert Agreements des Vereinigten Königreichs, die Responsible Partnering Initiative sowie Leitlinien der Europäischen Kommission. Unterdessen wird die Verbundforschung unter dem EU-Rahmenprogramm durch Beteiligungsregeln bestimmt, die den Projektpartnern einen Rahmen zu den Rechten an geistigem Eigentum bieten. "Viele bewährte Praktiken liegen bereits auf dem Tisch", sagte Uckel. "Aber diese benötigen nun einen starken politischen Impuls. Die Charta will diesen Praktiken einen politischen Rahmen geben." Er fügte hinzu, dass die Charta weit genug und ausreichend allumfassend ist, um mit nationalen Abkommen und den Beteiligungsregeln des EU-Forschungsrahmenprogramms vereinbar zu sein. Ein EU-weiter Rahmen, der die Grundsätze des Umgangs mit geistigem Eigentum für Universitäten und Forschungszentren umreißt, ist tatsächlich notwendig, da ein Mangel an Professionalität zum Verlust unseres Know-hows und zu einer wachsenden Innovationslücke zwischen Europa und seinen weltweiten Konkurrenten führt, glaubt Klaus Uckel. Ein Problem, dass als Folge eines mangelnden gemeinsamen Ansatzes zum Thema geistiges Eigentum aufgekommen ist, ist die Produktpiraterie. Schätzungen zufolge kosten illegale Wettbewerbspraktiken allein Deutschland 25 Milliarden Euro in einem Jahr. Europäische Innovation leidet auch aufgrund der sehr unterschiedlichen Ansätze von Industrie und öffentlichen Forschungseinrichtungen beim Umgang mit geistigem Eigentum. Während Forscher hauptsächlich an der Veröffentlichung ihrer Arbeit interessiert sind, hat die Industrie ein Interesse an der Verhinderung von Enthüllungen und an der Anmeldung und Ausnutzung von Produktrechten. Eine IP-Charta könne nicht nur einen Prozess der Bewusstseinsschärfung für die Bedeutung eines besseren Umgangs mit geistigem Eigentum einleiten, sagte Uckel; sie würde auch zu einem besseren Verständnis der Position von Forschungspartnern beitragen. Wenn die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschule vereinfacht würde, könnten Forschungseinrichtungen Finanzquellen einfacher anzapfen. Gleichzeitig würde die europäische Industrie wettbewerbsfähiger werden, da sie mehr Gelegenheiten hätte, innovative Erfindungen zu vermarkten. "Die Charta wird dabei helfen, die europäische Forschungskultur zu verändern", vermutete Uckel. Ein gemeinsamer Ansatz für den Umgang mit geistigem Eigentum würde auch sicherstellen, dass Forschungspartner aus Europa Verträge mit internationalen Partnern besser verhandeln könnten. Länder wie die USA und Japan sind im Umgang mit geistigem Eigentum sehr beschlagen. Aber Forschungsinstitutionen und Forscher aus Europa finden sich selber in einer schwächeren Verhandlungsposition, weil ihnen die vielen unterschiedlichen IP-Regeln und -Praktiken nicht bekannt sind. Eine Charta würde bei der Reduzierung möglicher Unklarheiten helfen und es europäischen Partnern ermöglichen, auf einen gemeinsamen Bezugsrahmen zurückzugreifen. Nachdem sie politischen Rückhalt vom Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 25. Juni erhalten hat, wird die Kommission nun mit dem Entwurf einer Charta voranschreiten, von dem Klaus Uckel erwartet, dass er im Herbst fertig sein wird.