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Studie: EU-Politik bei Vogelschutz erfolgreich

Laut den jüngsten Forschungsergebnissen hat die EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt eine positive Wirkung auf die Populationen gefährdeter Vogelarten in Europa. Die Studie, die in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift Science erschienen ist, wurde im Rahmen...

Laut den jüngsten Forschungsergebnissen hat die EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt eine positive Wirkung auf die Populationen gefährdeter Vogelarten in Europa. Die Studie, die in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift Science erschienen ist, wurde im Rahmen des Projekts ALARM (Assessing large scale risks for biodiversity with tested methods) des Sechsten Rahmenprogramms (RP6) kofinanziert. Die Richtlinie des Rates über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (allgemein als Vogelschutzrichtlinie bekannt) wurde 1979 verabschiedet. Obwohl ihr erklärtes Ziel die Erhaltung aller Vogelarten ist, sind Arten, die selten oder gefährdet sind bzw. besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen, in Anhang I des Dokuments aufgelistet, und die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzstatus dieser Arten zu ergreifen. Diese Maßnahmen können den Schutz und die Verbesserung des Lebensraums dieser Vögel umfassen, z. B. durch Ausweisung besonders schützenswerter Gebiete. Die Richtlinie selbst legt keine quantitativen Ziele fest. Daher entwickelten die Wissenschaftler unter der Leitung von Paul Donald von der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) fünf Kriterien, die ihrer Ansicht nach Indizien für die Effizienz der Gesetzgebung sind. Dies waren folgende: 1 - Innerhalb der EU-15 sollte der Anstieg der Population der in Anhang I genannten Arten größer sein als der von Arten, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; 2 - Jede Verbesserung für in Anhang I genannte Arten im Verhältnis zu Arten, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, sollte in der EU-15 größer sein als in Teilen Europas, wo die Richtlinie nicht gilt; 3 - Entwicklungstendenzen sowohl bei in Anhang I aufgeführten als auch nicht aufgeführten Arten sollten innerhalb der EU-15 positiver sein als außerhalb; 4- Alle positiven Auswirkungen für in Anhang I genannte Arten sollten bei den Arten am deutlichsten sein, die am längsten auf der Liste stehen; 5 - Schließlich sollte es in allen Ländern einen Zusammenhang geben zwischen dem Ausmaß, in dem die Initiativen der Richtlinie angewandt wurden (z B. durch Betrachtung des Anteils an Land, das als schützenswertes Gebiet ausgewiesen wurde) und Tendenzen bei den Vogelpopulationen. Die Studie zeigte, dass alle fünf Kriterien erfüllt wurden, wobei dies auf das dritte Kriterium jedoch nur teilweise zutraf (Populationen der in Anhang I genannten Arten entwickelten sich innerhalb der EU-15 positiver als außerhalb, bei den in Anhang I genannten Arten war dies jedoch nicht der Fall). Zu Kriterium 4 merken die Wissenschaftler an, dass zwischen dem ersten politischen Eingreifen und einem spürbaren Anstieg der Populationen ein beträchtlicher Zeitabstand von 10 Jahren liegt. "Die Daten stimmen daher mit der Hypothese überein, dass die Vogelschutzrichtlinie nachweisbaren Nutzen für die Vogelpopulationen in der EU gebracht hat und dass internationale politische Maßnahmen zur Artenerhaltung in großen geografischen Gebieten wirksam sein können", schreiben die Forscher. Der Löffler (Platalea leucorodia), der Seeadler (Haliaeetus albicilla) und der Spanische Kaiseradler (Aquila adalberti) sind Beispiele für diesen Erfolg. BirdLife International ist der Auffassung, dass diese Vögel ohne die Vogelschutzrichtlinie und die Bemühungen von Regierungen und Naturschützern, diese vor Ort umzusetzen, weitaus schlechtere Zukunftsaussichten hätten. Die Organisation warnt jedoch, dass noch mehr getan werden muss, um die Wirksamkeit der Umweltmaßnahmen zu überwachen. "Die Bewertung der Auswirkungen internationaler politischer Schutzmaßnahmen bleibt weit hinter der in den meisten anderen politischen Bereichen zurück, hauptsächlich aufgrund des Mangels an Daten darüber, wie die Arten, denen die Maßnahmen gelten, darauf reagieren", so BirdLife International. Daher sind solche Maßnahmen oft der Kritik sowohl der Naturschutzlobby und als auch anderer Interessengruppen ausgesetzt. Es gibt auch wenig Spielraum für die Verbesserung der Maßnahmen. Um Abhilfe zu schaffen, schlagen die Autoren des Papiers vor, dass eine umfassendere "einfache aber zuverlässige" Überwachung der Populationen erfolgen soll, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus sollten bei der Umsetzung der politischen Maßnahme quantitative, messbare Ziele festgelegt werden. "Bis Politik und Überwachung besser integriert sind, [...] wird es schwierig oder sogar unmöglich sein, den Erfolg der internationalen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt des Planeten zu quantifizieren", so das Fazit der Wissenschaftler. "Die Prognose für die biologische Vielfalt ist düster, weil dieser Mangel an Feedback nur zu einer Schwächung der internationalen politischen Maßnahmen führen kann - und dies in einer Zeit beispiellosen Artensterbens." BirdLife International hofft, dass diese Studie die Bemühungen der Regierungen zur Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie fördern wird, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten der EU. Die Organisation warnt: "Unzureichende Ausweisung und Schutz von Gebieten, unzureichende Mittel für die Verwaltung der Schutzgebiete und mangelnde Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft könnten die Erfolge der Vogelschutzrichtlinie zunichte machen, sodass sich der dramatische Rückgang der Arten in Europa fortsetzen würde."

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