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Vorschlag zur Novellierung der Verordnung für neuartige Lebensmittel verabschiedet

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Novellierung der Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen, der neuartigen Lebensmitteln besseren Zugang zu europäischen Märkten verschafft und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellt. Zu neuartigen...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Novellierung der Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen, der neuartigen Lebensmitteln besseren Zugang zu europäischen Märkten verschafft und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellt. Zu neuartigen Lebensmitteln zählen solche, die mit neuen Techniken und Technologien hergestellt wurden, und solche, die bisher nicht in der EU, aber in anderen Ländern verzehrt wurden. "Dieser Vorschlag bezweckt eine effizientere und praktischere Regelung für neuartige Lebensmittel, die den Verbrauchern in der EU die Möglichkeit gibt, sich mit den neuesten Lebensmitteln zu versorgen, und die für die Lebensmittelindustrie in Europa günstige Bedingungen schafft", sagte der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou. Laut Vorschlag ist die Nutzung neuer Technologien in Zucht und Produktionsprozess ein Charakteristikum neuartiger Lebensmittel. Diese beeinflussen unter Umständen die Lebensmittel und daher auch die Lebensmittelsicherheit. "Zu neuartigen Lebensmitteln sollten daher auch solche gehören, die aus Pflanzen oder Tieren hergestellt wurden, die durch unkonventionelle Fortpflanzungstechniken entstanden sind, sowie solche, die durch neue Produktionsverfahren verändert wurden, die sich möglicherweise auf Lebensmittel auswirken, zum Beispiel Nanotechnologie und Nanowissenschaften," so der Vorschlag. "Lebensmittel aus neuen Pflanzensorten oder herkömmlich gezüchteten Tierrassen sollten nicht als neuartige Lebensmittel gelten", heißt es in dem Vorschlag weiter. Der Vorschlag betont auch die Bedeutung der Vereinfachung der Verfahren für die Bewertung und Zulassung neuer Lebensmittel. Daher wird ein zentralisiertes Verfahren eingeführt, und nationale Verwaltungsverfahren, die zu Doppelarbeit führen, werden abgeschafft. Sobald bei der Europäischen Kommission ein Zulassungsantrag eingeht, wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Produkt prüfen. Bei allen neuartigen Lebensmitteln und ihren Inhaltsstoffen wird untersucht, ob sie eine Gefahr für den Verbraucher darstellen oder ihn in die Irre führen. Ersetzt ein neuartiges Lebensmittel ein bestehendes, so darf dies nicht zu einer ernährungsbedingten Benachteiligung für den Verbraucher führen. Die Ergebnisse einer Konsultation mit den Beteiligten, einschließlich Lebensmittelindustrie, Verbraucher, Drittländer, nationale und EU-Behörden sowie internationale Organisationen, sind in den Vorschlag eingeflossen.