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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Stichtag für die Europäische Agentur für chemische Stoffe steht vor der Tür

Am 1. Juni überträgt das Europäische Büro für chemische Stoffe (ECB) seine Aufgaben an die neugegründete Europäische Agentur für chemische Stoffe (European Chemicals Agency, ECHA). Während der letzten 15 Jahre war das ECB, eines der sieben wissenschaftlichen Institute der Ge...

Am 1. Juni überträgt das Europäische Büro für chemische Stoffe (ECB) seine Aufgaben an die neugegründete Europäische Agentur für chemische Stoffe (European Chemicals Agency, ECHA). Während der letzten 15 Jahre war das ECB, eines der sieben wissenschaftlichen Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der Europäischen Kommission vornehmlich für die Bewertung und Kontrolle der mit chemischen Substanzen verbunden Risiken zuständig. Die Arbeit des ECB war von größter Wichtigkeit für die wissenschaftliche und technische Vorbereitung der Vorschläge der Kommission betreffend die Aktualisierung der Liste der gefährlichen Substanzen, für die eine harmonisierte Einstufung sowie die Aktualisierung der Einstufungskriterien auf Gemeinschaftsebene vereinbart wurde. Das offizielle Inventar der Einstufung und Kennzeichnung der gefährlichen Substanzen mit toxikologischem und ökotoxikologischem Potenzial umfasst derzeit etwa 3.400 Eintragungen, was etwa 7.900 Substanzen entspricht. Das ECB koordinierte während seines Vollbetriebs zahlreiche Tätigkeiten und führte beispielsweise den Vorsitz von mehr als 400 Versammlungen der zuständigen Behörden und sonstigen Interessenvertretern der Mitgliedsstaaten, denen es zu einem Konsens verhalf. Im Laufe der letzten fünf Jahre arbeitete das Büro an der Implementierung eines Online-Managemensystems sowie an der Archivierung des gesamten für die neue, am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Chemikalien-Verordnung REACH relevanten Materials. Das Managementsystem zählt nunmehr 8.400 registrierte Benutzer und wurde weltweit ungefähr 6.900 Mal heruntergeladen. Jetzt wird die in Helsinki, Finnland, niedergelassene ECHA das Angebot vom ECB annehmen. Sie wird die Verantwortung für die Verwaltung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe übernehmen. Somit gewährleistet ihre Arbeit Referenzwerte und Einheitlichkeit der Normen quer durch die Europäische Union. Weiterhin zeichnet die ECHA für die Aufrechterhaltung der in der REACH-Verordnung festgelegten Normen verantwortlich. Die wichtigsten Zielsetzungen der REACH-Verordnung gelten der Verbesserung der Gesundheit des Menschen und seiner Umwelt bei gleichzeitiger Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie insgesamt. Zu den weiteren Zielen gehören die Verbesserung der Kommunikation und des Risikomanagements in der gesamten chemischen Versorgungskette sowie der Austausch von besonders gefährlichen chemischen Stoffen durch sicherere Alternativen. Diese REACH-Verfahren sind dafür ausgelegt, zusätzliche Informationen über Chemikalien zur Verfügung zu stellen und deren sichere Anwendung zu gewährleisten. Im Wesentlichen ersetzen die REACH-Vorschriften etwa 40 einzelne Gesetzestexte durch eine gestraffte und verbesserte Verordnung. Weitere Gesetzgebungen zur Regelung der Chemikalien, welche nicht durch REACH ersetzt wurden, wie z.B. im Kosmetik- und Reinigungsmittelbereich oder Gesetzgebungen betreffend ähnliche Fragen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitern, die mit Chemikalien in Berührung kommen, der Produktsicherheit oder der Bauprodukte finden weiterhin Anwendung. REACH wurde so ausgelegt, dass keinerlei Überschneidungen oder Konflikte mit den übrigen Chemikaliengesetzen entstehen.

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