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Inhalt archiviert am 2023-03-07

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Ausschreibung für die Bewertung der freiwilligen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG

Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung für die Bewertung der freiwilligen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG veröffentlicht. Die Europäische Union fördert die Nutzung erneuerbarer Energie...

Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung für die Bewertung der freiwilligen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG veröffentlicht. Die Europäische Union fördert die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehr, um zu erreichen, dass bis 2020 10% des Energiebedarfs im Verkehrssektor von erneuerbaren Energieformen gedeckt werden. Biokraftstoffe stellen eine der Möglichkeiten auf dem Weg dorthin dar. Nach Art. 17(1) der Richtlinie 2009/28/EG müssen in der EU Lieferungen von Biokraftstoffen den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen, um für die unten genannten Zwecke berücksichtigt werden zu dürfen: - Bewertung der Einhaltung der die nationalen Ziele betreffenden Anforderungen der Richtlinie; - Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energie; Möglichkeit der finanziellen Förderung für den Verbrauch von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen. In den oben genannten Fällen müssen die Mitgliedstaaten die Wirtschaftsteilnehmer verpflichten nachzuweisen, dass die in der Richtlinie 2009/28/EG festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind. Wirtschaftsteilnehmer können "freiwillige Regelungen" wählen, die von der Kommission für den Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien anerkannt wurden. Freiwillige Regelungen können die teilweise oder die vollständige Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Die Kommission wird freiwillige Regelungen bewerten, bevor sie sie für die Anerkennung in einem Komitologieverfahren, das zu einem Beschluss der Kommission führt, vorschlägt.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Europäische Kommission Generaldirektion Energie rue Demot 24 1049 Brüssel Belgien E-Mail: ENER-C1-Tenders@ec.europa.eu Den kompletten Wortlaut der Ausschreibung finden Sie im ABl. Nr. S148 vom 3. August 2010