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Inhalt archiviert am 2023-03-07

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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität"

Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen für die Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität" auf. Mit der Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität" können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schule drei bis zehn Monate an einer Gasts...

Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen für die Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität" auf. Mit der Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität" können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schule drei bis zehn Monate an einer Gastschule sowie in einer Gastfamilie im Ausland verbringen. Der Auslandsaufenthalt der Schülerinnen und Schüler wird zwischen Schulen organisiert, die an derselben Comenius-Schulpartnerschaft teilnehmen bzw. in der Vergangenheit teilgenommen haben. Die Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität" stützt sich auf den Beschluss über das Programm für lebenslanges Lernen (PLL), das den Zeitraum von 2007 bis 2013 abdeckt. Das Ziel der Initiative ist es, Schülern eine europäische Lernerfahrungen zu bieten, um deren Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und Sprachen zu entwickeln und ihnen zu helfen, Kompetenzen für ihre persönliche Entwicklung zu erwerben. Auch für die bei der Organisation und Durchführung der Austausche beteiligten Lehrer kann das Programm eine wertvolle internationale pädagogische Erfahrung sein. Auf einer höheren Ebene soll mit der Initiative eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Schulen aufgebaut werden, sodass diese das an der Partnerschule im Ausland Erlernte anerkennen können und um die europäische Dimension in der Schulbildung zu stärken. Schulen, die in der Vergangenheit an einer Comenius-Schulpartnerschaft mitgewirkt haben oder derzeit daran beteiligt sind, kommen für die Comenius-Aktion "Individuelle Schülermobilität" im Rahmen des PLL in Frage. Die teilnehmenden Schulen müssen aus einem der folgenden Länder stammen: Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Finnland, Polen, Slowakei, Slowenien, Schweden, Norwegen. Die Höhe der zu vergebenden Stipendien sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte hängen von den Ländern und den Schulen ab, die die Aufenthalte der Schüler organisieren.Den kompletten Wortlaut der Ausschreibung finden Sie im ABl. C236 vom 1. September 2010