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Anhörung zum Urheberrechtsschutz in der Informationsgesellschaft

Die Europäische Kommission veranstaltete am 8. und 9. Januar 1996 in Brüssel eine Anhörung zum Thema Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Die Anhörung ist Teil des Konsultationsverfahrens, das nach der Annahme des Grünbuchs zum gleichen Them...

Die Europäische Kommission veranstaltete am 8. und 9. Januar 1996 in Brüssel eine Anhörung zum Thema Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Die Anhörung ist Teil des Konsultationsverfahrens, das nach der Annahme des Grünbuchs zum gleichen Thema durch die Kommission im Juli 1995 eingeleitet worden ist. Die Anhörung betraf spezifische Aspekte der technischen Erkennungs- und Schutzvorrichtungen für durch Urheber- und Leistungsschutzrechte geschützte Werke sowie den Erwerb und die Verwaltung dieser Rechte in der Informationsgesellschaft. An der Anhörung nahmen mehr als 250 Vertreter der Rechtsinhaber, der Wirtschaft, der Nutzer, der einschlägigen internationalen Organisationen, der Mitgliedstaaten und Drittländer (einschließlich mittel- und osteuropäische Länder, USA, Australien, Kanada und Norwegen) teil. Die Bedeutung technischer Systeme zur Erkennung von Werken und anderen geschützten Leistungen und deren Rechtsinhaber, mit denen der Zugang zu den geschützten Werken und ihre Benutzung besser kontrolliert und die Verwertungsrechte besser verwaltet werden können, wurde bei der Anhörung allgemein anerkannt. Hervorgehoben wurde auch ihr Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie. Bei der Anhörung wurden verschiedene Initiativen der Mitgliedstaaten und privater Einrichtungen vorgestellt. Zu nennen sind hier insbesondere die -Internationale Vereinigung der Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiet des Urheberrechts (CISAC); Initiativen CITED/COPICAT und IMPRIMATUR (von der Kommission finanziert) sowie das -DAVIC-Projekt (Digital Audiovisual Council). Fragen der Entwicklungs-, Normungs- und Schutzsysteme wurden eingehend diskutiert. Eine Neutralisation, Beschädigung oder Manipulierung dieser Systeme sollte auf Gemeinschaftsebene zivil- und sogar strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Kommission gab an, daß sie sich im Rahmen der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) für ein entsprechendes internationales Übereinkommen einsetzen wolle. Neue digitale Verfahren zur Schaffung von Werken stellen nach Auffassung der Teilnehmer die herkömmlichen Methoden zur Verwaltung der Rechte zwar nicht in Frage, doch sollte ein Versuch unternommen werden, ein rationelleres Verfahren zu finden, wo dies möglich ist. In mehreren Mitgliedstaaten laufen derzeit entsprechende Bemühungen und die Kommission verfolgt diese Entwicklung mit großem Interesse, wobei sie auch der Frage nachgeht, wie die Verwertungsgesellschaften arbeiten.

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