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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Parlamentsbericht über den Richtlinienentwurf der Kommission zum Wettbewerb auf dem Gebiet der Telekommunikation

Der Wirtschafts- und Finanzausschuß des Europäischen Parlaments hat einen Bericht über den Richtlinienentwurf der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/388/EWG der Kommission über Einführung vollen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten herausgegeben(siehe RCN 5008)...

Der Wirtschafts- und Finanzausschuß des Europäischen Parlaments hat einen Bericht über den Richtlinienentwurf der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/388/EWG der Kommission über Einführung vollen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten herausgegeben(siehe RCN 5008). Der Ausschuß erkennt, daß die Telekommunikationsinfrastruktur und der Markt für Telekommunikationsdienste - will Europa an der Informationsgesellschaft teilhaben und deren vielfältige Vorteile wahrnehmen - in einem Maße liberalisiert werden müssen, daß die Bereitstellung von Netzen und Diensten als potentiell wirtschaftlich lebensfähiges Instrument angesehen wird,. Die Liberalisierung muß jedoch so vonstatten gehen, daß ein fairer Wettbewerb und Zugang aller Bürger zu elementaren Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen garantiert ist. Im Hinblick darauf hat der Ausschuß eine Reihe von Änderungen des Richtlinienentwurfes der Kommission vorgeschlagen, um den folgenden Belangen Rechnung zu tragen: - Mitgliedstaaten mit schwach entwickelten oder kleinen Netzen sollte eine zusätzliche Übergangsperiode von bis zu fünf Jahren zugestanden werden; - Kontinuität bei der Nummernvergabe sollte sichergestellt werden, zusammen mit der Möglichkeit für Teilnehmer, ihre frühere Telephonnummer zu behalten, wenn der Dienstanbieter wechselt; - die Preise der Telekommunikationsunternehmen für die Zuschaltung in ihr Netz sollten billigerweise den Kosten der Bereitstellung dieser Zuschaltung entsprechen, und anderen Anbietern sollte es nicht zur Pflicht gemacht werden, mehr Zuschaltungen abzunehmen, als sie legitimer Weise benötigen; - die Finanzlast einer flächendeckenden Versorgung sollte weder von den Telekommunikationsunternehmen allein noch in unverhältnismäßiger Weise von neuen Anbietern getragen werden; - neuen Marktteilnehmern, die zum Beispiel aus Umweltschutzgründen nicht in der Lage sind, ihr eigenes Netz aufzubauen, sollte Zugang zu den bestehenden Netzen der Telekommunikationsunternehmen zum Selbstkostenpreis für die Bereitstellung eines solchen Zuganges gesichert werden; sie sollten außerdem die Möglichkeit haben, ihre Endgeräte an alle neuen Netze anzuschließen. Zum Schluß empfiehlt der Ausschuß die Einrichtung einer Europäischen Telekommunikationsbehörde durch die Kommission, die auf Unionsebene die Fairneß des Wettbewerbs nach der Liberalisierung überwacht, und weist darauf hin, daß die Erarbeitung eines Regelwerkes für den flächendeckenden Dienst Grundvoraussetzung für eine wirkliche Liberalisierung ist.

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