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Frau Kommissarin Cresson legt Grundzüge einer verwaltungsmäßigen Überprüfung von Forschungsprogrammen dar

Frau Edith Cresson, die für Forschungspolitik zuständige Europäische Kommissarin, legte am 25. Juni 1996 auf einem Seminar in Brüssel die Grundzüge der verwaltungsmäßigen Überprüfung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme durch die Kommission dar. Das Seminar sollte Forsch...

Frau Edith Cresson, die für Forschungspolitik zuständige Europäische Kommissarin, legte am 25. Juni 1996 auf einem Seminar in Brüssel die Grundzüge der verwaltungsmäßigen Überprüfung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme durch die Kommission dar. Das Seminar sollte Forscher und Industrielle dazu anhalten, ihre Ansichten über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme zu äußern. Frau Cresson wies darauf hin, daß die gemeinschaftlichen Forschungsprogramme zehn Tausende von Wissenschaftlern in 15 EU-Mitgliedstaaten betreffen. Der Forschungshaushalt stellt nunmehr den größten aller ausschließlich von der Kommission verwalteten Gemeinschaftspolitiken dar. Die Kommission hat sich um eine Verbesserung des Managements von Forschungsprogrammen bemüht, und der Ministerrat und das Europäische Parlament befassen sich regelmäßig mit der öffentlichen Mittelvergabe. Seit Frau Cresson Mitglied der Kommission geworden ist, sind zwei Forderungen erhoben worden. Dabei handelt es sich erstens um eine Verbesserung des Management, insbesondere einen Abbau von Verzögerungen, und zweitens um vollständige Transparenz und Gerechtigkeit bei der Mittelverwaltung. Diese Punkte sind bereits aufgrund der wachsenden Bedeutung der Programmevaluierungen zur Sprache gekommen. Vermehrte Aufmerksamkeit richtet sich auch auf die Bedingungen für die Bewertung und die Auswahl der Projektvorschläge. Die Einführung von Musterverträgen ist ein erster Schritt zur Lösung dieser Fragen, und für die Vorschlagsevaluierung sind bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen worden. Frau Cresson wies die Forscher nochmals darauf hin, daß die einander widersprechenden Anforderungen, die an die mit Vorschlägen aus 15 verschieden Ländern beschäftigten Programmanager gestellt werden, einzigartig in der Welt seien. Sie warnte jedoch, daß das System noch nicht perfekt sei und daß die Betroffenen Verbesesserungsvorschlägen weiterhin offen gegenüberstehen sollten. In bezug auf die Überprüfung der Programmverwaltung erklärte sie, daß drei Bereiche festgestellt worden seien, in denen Verbesserungen möglich seien. Dabei handelt es sich um: - Verminderung der Ablehnungsrate für Vorschläge; - Effizienz und Transparenz bei der Evaluierung und Auswahl von Vorschlägen; - Verfahren für die Vertragsverhandlungen und die Behandlung finanzieller Aspekte. Im Hinblick auf das Fünfte FTE-Rahmenprogramm, für das die Kommission bald vorläufige Vorschläge veröffentlichen wird, sagte Frau Cresson, daß es nicht einfach den Ansatz den Vierten Rahmenprogramms wiederholen werde. Das neue Programm werde einen neuen, eindeutig an den Bedürfnissen der Gesellschaft ausgerichteten Ansatz für das Forschungsprogramm der Gemeinschaft enthalten. Drei Bereiche sollen zu diesem Zweck gefördert werden. Diese sind: - Größere Flexibilität, um schnell und effektiv auf die Bedürfnisse der Gesellschaft einzugehen; - Größere Transparenz, um das Vertrauen in den Umgang mit öffentlichen Mitteln zu stärken; - Erhöhte Effizienz bei Verwaltungsverfahren. Frau Cresson betonte, daß es das Endziel der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme sei, die Ressourcen der besten, auf der Basis objektiver und unparteiischer Kriterien ausgewählten Teams zu bündeln, um schnell den Bedürfnissen der Bürger und der Wirtschaft entsprechen zu können.

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