Kommission verabschiedet Vorschläge für Fünftes FTE-Rahmenprogramm
Auf ihrer Sitzung am 9. April 1997 in Straßburg hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm verabschiedet. Der diesem Vorschlag zugrundeliegende Ansatz hat sich gegenüber den vorherigen vier Rahmenprogrammen erheblich gewandelt, da die Kommission um eine Konzentration der Forschungsbemühungen bemüht ist, um die größtmögliche Wirkung auf die Beschäftigungslage, die Lebensqualität und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen. Das auf fünf Jahre angelegte Fünfte Rahmenprogramm, innerhalb dessen die Kommission die ersten Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen bis Ende 1998 starten will, wird sich aus sechs Programmen zusammensetzen - im Vergleich dazu waren es bei dem Vierten Rahmenprogramm noch 18. Die Kommission hat außerdem umfassende Änderungen hinsichtlich Management und Durchführung des Programms vorgeschlagen. Verstärkte Koordination und Kooperation zwischen den spezifischen Programmen und mit den anderen Maßnahmen der Gemeinschaft gewährleisten ein optimales Eingehen der gemeinschaftlichen Forschungsbemühungen auf die Bedürfnisse der EU; gleichzeitig ermöglicht die höhere Flexibilität, daß das Programm auf die sich jeweils herausbildenden Prioritäten reagieren kann. In drei thematischen Programmen werden in Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durchgeführte Forschung, technologische Entwicklung und Demonstrationsaktivitäten unterstützt. Themenkreise der Programme sind: Freisetzung der Ressourcen der lebenden Welt und des Ökosystems, Aufbau einer benutzerfreundlichen Informationsgesellschaft sowie Förderung eines wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Wachstums. Innerhalb dieser drei Programme werden etwa 16 "Schlüsselaktionen" finanziert. Die allgemeine Forschung und europäische Forschungsinfrastrukturen in den einzelnen Bereichen erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung durch die Programme. Ergänzt werden die thematischen Programme durch drei horizontale Programme, die auf die anderen von der Gemeinschaft unterstützten Forschungsaktivitäten ausgerichtet sind. Diese horizontalen Programme fördern folgende Bereiche: gemeinsame Forschung mit Stellen außerhalb der EU, Innovation und KMU-Beteiligung sowie Verbesserung des Humanpotentials. In jedem der sechs Programme werden nicht speziell zugewiesene Reserven gebildet, so daß neue Forschungsprioritäten kurzfristig finanziert werden können. Der Vorschlag der Kommission für den Aufbau des Fünften Rahmenprogramms basiert auf dem Umriß, der bereits in der im Juli 1996 veröffentlichten Schrift "Die Zukunft erfinden" vorgelegt worden war, sowie den anschließenden Diskussionspapieren. In der Endfassung des Vorschlags wurden die zahlreichen bei der Kommission eingegangen Beiträge sowie die Ergebnisse der innerhalb des vergangenen Jahres durchgeführten umfassenden Konsultationen berücksichtigt. Hinsichtlich des Programmhaushalts sieht sich die Kommission nicht in der Lage, spezifische Vorschläge einzubringen, da das Programm unter die ab 1999 geltenden nächsten Finanzperspektiven der Gemeinschaft fällt. Die Kommission ist gehalten, ihre Vorschläge für diesen Haushaltsrahmen in der zweiten Hälfte 1997 zu erarbeiten, und wird zu diesem Zeitpunkt einen Vorschlag für den Gesamthaushalt des Fünften Rahmenprogramms vorlegen. In der Zwischenzeit soll nach Vorschlägen der Kommission der Haushalt den gleichen Anteil am Bruttosozialprodukt der Gemeinschaft ausmachen wie das Budget des Vierten Rahmenprogramms. Unter den gemeinschaftlichen Aufwendungen für interne Maßnahmen stellt die Forschung mit 60 % den größten Haushaltsposten dar. Die Kommission wird vorschlagen, daß dies beibehalten wird. Der Vorschlag beinhaltet eine anteilsmäßige Mittelzuweisung innerhalb des Rahmenprogramms, wobei 84 % der Haushaltsmittel zu gleichen Teilen auf die drei thematischen Programme entfallen sollen. Für den Bereich Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) ist gegenüber dem Vierten Rahmenprogramm angesichts des allgemein anerkannten Erfolges des laufenden TMR-Programms eine anteilsmäßige Erhöhung der Finanzausstattung vorgesehen. Der Kommissionsvorschlag wird jetzt dem Rat und dem Europäischen Parlament zugeleitet, die die Entscheidung über das Programm verabschieden. Da sich an die endgültige Verabschiedung des Rahmenprogramms die Verabschiedung der Entscheidungen über die einzelnen Programme anschließt, müssen Rat und Parlament sich intensiv um den Fortgang dieser Entscheidungen bemühen, damit die ersten Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen vor Ende 1998 anlaufen können.