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Kommission eröffnet Debatte über das Fünfte Rahmenprogramm

Die Europäische Kommission hat ein ursprüngliches Diskussionspapier über die Form des 1999 beginnenden Fünften Rahmenprogramms veröffentlicht. Das Dokument mit dem Titel "Vorläufige Richtlinien für das Fünfte Rahmenprogramm für FTE-Maßnahmen" wurde am 10. Juli 1996 auf eine In...

Die Europäische Kommission hat ein ursprüngliches Diskussionspapier über die Form des 1999 beginnenden Fünften Rahmenprogramms veröffentlicht. Das Dokument mit dem Titel "Vorläufige Richtlinien für das Fünfte Rahmenprogramm für FTE-Maßnahmen" wurde am 10. Juli 1996 auf eine Initiative von Frau Edith Cresson, der für Forschung, allgemeine und berufliche Bildung verantwortlichen Kommissarin, von der Kommission verabschiedet. Das Dokument hat den Zweck, eine Debatte mit dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und allen, die an europäischer Forschung beteiligt und interessiert sind, zu eröffnen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Debatte wird die Kommission im Früjahr 1997 einen formellen Vorschlag für das Fünfte Rahmenprogramm veröffentlichen. In diesem vorläufigen Stadium hat die Kommission noch keine Vorschläge in bezug auf den Haushalt des Fünften Rahmenprogramms gemacht. Die Kommission hat entschieden, daß das Fünfte Rahmenprogramm nicht einfach eine Verlängerung des Vierten sein kann. Während viele Elemente und die grundsätzlichen Prinzipien in Kraft bleiben, sollte das Fünfte Rahmenprogramm darauf abzielen, die Forschungsanstrengungen zu erhöhen, neue Themen aufzunehmen und die Organisierung der Forschung zu verändern. Das neue Programm zielt darauf ab, die Forschung durch eine Verbesserung der Grundlagen europäischer Wettbewerbsfähigkeit mit der Perspektive der anhaltenden Entwicklung in den Dienst der Menschen zu stellen. Dies kann durch verbesserte Förderung der Produktion neuer Ideen erreicht werden, die die Realitäten der Nachfrage berücksichtigt, und durch die Verstärkung der Verbindungen mit Organisationen, die bei der Nutzung der Ergebnisse hilfreich sind. Bei den Forschungsbemühungen schlagen die vorläufigen Richtlinien drei Prioritätsthemen vor: - Freisetzung der Ressourcen der lebenden Welt und des Ökosystems. Dies umfaßt die Akquisition und Nutzung von Wissen über die lebensverändernden fundamentalen Mechanismen, insbesondere auf den Gebieten Gesundheit und Nahrungsmittel. Zusätzlich umfaßt es die Entwicklung fortgeschrittenen Technologien zum Schutz der Umwelt; - Schaffung einer benutzerfreundlichen Informationsgesellschaft. Die Forschung sollte auf die Entwicklung einer Technologie, Infrastruktur, Dienstleistungen und Anwendungen abzielen, die weltweit betriebsfähig sind, um den Menschen während ihres gesamten Lebens Zugang zu Information und Ausbildung zu verschaffen, und dabei helfen, das kulturelle Erbe zu teilen und die sprachliche Vielfalt zu erhalten; - Förderung des wettbewerbsfähigen und anhaltenden Wachstums. Dies umfaßt die Herstellung und das Design neuer Produkte und Materialien. Zielbereiche sind Energie, Transport von Menschen und Gütern, Landwirtschaft und Fischerei. Drei horizontale Maßnahmen bilden den Abschluß dieser Forschungsbemühungen: - Verbesserung des Humanpotentials mittels Ausbildung und Beweglichkeit der Wissenschaftler, einschließlich der in der Industrie tätigen Wissenschaftler; - Innovation und Beteilung der KMUs: vereinfachter Zugang für KMUs zu jeglicher Forschung und den Ergebnissen im Anschluß an die Einführung eines einzelnen, vereinfachten Rahmens und die Entwicklung der Mechanismen für den Technologietransfer; - Bestätigung der internationalen Rolle der europäischen Forschung, einschließlich: . Direkte und verbesserte Beteiligung bestimmter außenstehender Teilnehmer an Forschungsprogrammen, insbesondere der Staaten Mittel- und Osteuropas als Teil ihrer Vorbereitung für den Beitritt zur EU; . Einführung von Programmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene; Definition spezifischer internationaler Kooperationsprojekte. In bezug auf die Durchführung des Fünften Rahmenprogramms schlägt das Dokument vor, daß das neue Programm eine bessere Auswahl der Themen treffen wird, um eine größere Konzentration der Ressourcen zu garantieren. Dieses Herangehen muß von größerer Effizienz bei der Projektdurchführung begleitet werden und strikt mit den Prinzipien der Transparenz übereinstimmen: Das Fünfte Rahmenprogramm muß sowohl bei seinen Forschungsmaßnahmen als auch bei Entscheidungsprozessen flexibler sei. Die Kommission schlägt vor, einen vereinfachten Prozeß der Entscheidungsfindung auch auf die Forschungspolitik anzuwenden, einschließlich, beim Ministerrat, der Verwendung eines qualifizierten Mehrheitswahlrechts anstelle der Einstimmigkeit. (Darüber wird von den Mitgliedstaaten auf der Gemeinsamen Regierungskonferenz als ein Teil einer allgemeineren Prüfung der EU-Institutionen und Prozesse entschieden). Die Kommission schlägt weiterhin vor, die Anzahl der spezifischen Programme und die Anzahl der an deren Management beteiligten Komitees zu reduzieren. Die Forschungsprogramme sollten in der Lage sein, schnelle Anpassungen an die Anforderungen im "Notfall" zu vollziehen, wie zum Beispiel bei der "Rinderseuche". Durch Vereinfachung der internen Kommissionsprozesse sollte das neue Programm ein effizienteres Management haben. Die Fristen für die Auswahl der Projekte, die Vertragsabschlüsse und die Zahlung der Zuschüsse sollten alle verkürzt werden, und die Auswahlprozesse sollten deutlicher erklärt werden. Die Reichweite der für die Forschung bereitstehenden Instrumente und Mittel für die Zusammenarbeit sollte um die folgenden erweitert werden: - Eine kleine Anzahl horizontaler Programme, die sich auf mehrere Bereiche anwendbare ursprüngliche Technologien konzentrieren; - Task Forces, die eine auf bestimmte Projekte abzielende Forschung fördern; - Instrumente zur Ermutigung der Zusammenarbeit zwischen Gruppen von Mitgliedstaaten. Außerdem wird eine größere Zusammenarbeit und erhöhter Informationsaustausch zwischen der Gemeinschaft und der nationalen Forschungspolitik benötigt sowie eine stärkere Koordinierung mit anderen Gemeinschaftspolitiken und Instrumenten, insbesondere mit internationalen und regionalen Politiken. Abschließend sollte sich das Gemeinsame Forschungszentrum auf die Bereitstellung unparteiischen Fachwissens konzentrieren, um die Erfordernisse der Gemeinschaftspolitiken zu erfüllen, und engere Verbindungen mit nationalen Laboren zu garantieren. In ihrer Rede im Anschluß an die Verabschiedung der vorläufigen Richtlinien stellte Frau Cresson fest, daß "Europa die Forschung, und die Forschung Europa braucht. Damit die Forschung weiterexistiert, muß sie jedoch klarer und leichter zugängig sein, ihre Durchführung muß einfacher und transparenter sein, und ihre Ergebnisse müssen effizienter und nützlicher für die Bürger sein."

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