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Die Kommission verdeutlicht ihre Meinung über das Fünfte Rahmenprogramm

In ihrem zweiten Arbeitspapier über das Fünfte FTE- Rahmenprogramm, das am 20. November 1996 verabschiedet wurde, hat die Kommission ihren Ansatz der Konzentration der gemeinschaftlichen Forschung auf eine Anzahl von Schlüsselthemen bestätigt. Das Fünfte Rahmenprogramm wird si...

In ihrem zweiten Arbeitspapier über das Fünfte FTE- Rahmenprogramm, das am 20. November 1996 verabschiedet wurde, hat die Kommission ihren Ansatz der Konzentration der gemeinschaftlichen Forschung auf eine Anzahl von Schlüsselthemen bestätigt. Das Fünfte Rahmenprogramm wird sich in erster Linie den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen Europas widmen. Dieses Arbeitspapier beruht auf den vorläufigen Richtlinien "Die Zukunft erfinden", die von der Kommission im Juli 1996 verabschiedet wurden. Es beabsichtigt in erster Linie, die Meinung der Kommission hinsichtlich der Struktur, Ziele und Durchführung des Fünften Rahmenprogramms zu verdeutlichen. Frau Edith Cresson, die für Forschung zuständige Kommissarin, wird das Dokument am 5. Dezember dem Forschungsrat präsentieren. In bezug auf die Struktur des Fünften Rahmenprogramms bestätigt das neue Arbeitspapier das in "Die Zukunft erfinden" angelegte Format. Sechs Programme, drei davon spezifisch und drei horizontal, widmen sich den identifizierten prioritären Themen: - Freisetzung der Ressourcen der lebenden Welt und des Ökosystems; - Schaffung einer benutzerfreundlichen Informatiosgesellschaft; - Förderung eines wettbewerbsfähigen stetigen Wachstums; - Bestätigung der internationalen Rolle europäischer Forschung; - Innovation und Beteiligung der KMUs; - Verbesserung des Humanpotentials. Die Konzentration der Forschungspolitik auf einen begrenzten Themenbereich bedeutet zwangsläufig, daß eine Wahl der wissenschaftlichen Ziele getroffen werden muß. Dementsprechend schlägt die Kommission ein allgemeines Herangehen und eine Reihe von Kriterien vor, die systematisch angewendet werden. Die zu unterstützenden Aktivitäten müssen einen hohen europäischen Mehrwert nachweisen. Sie müssen jedoch außerdem bei dem Erreichen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele Europas hilfreich sein und sollten das Wissen und die Fähigkeiten Europas in ihren Bereichen wesentlich verbessern. Es wird insbesondere den Aktivitäten Priorität eingeräumt, die geeignet sind, die Lebensqualität, Gesundheit und Umwelt, Europas Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplatzbeschaffung zu verbessern. Die Kommission hat erkannt, daß der Erfolg des Fünften Rahmenprogramms von seiner effektiven Durchführung abhängt. Sie schlägt die Konzentration seiner Bemühungen zu Verbesserungen auf vier Bereiche vor: - Die Koordination der Forschungsbemühungen muss verbessert werden: . Innerhalb der Forschungsprogramme und zwischen Forschungsprogrammen (in diesem Bereich ist möglicherweise das 1995 lancierte Herangehen mittels Task Forces wertvoll); . Zwischen gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen und anderen Gemeinschaftsmaßnahmen und Politiken, insbesondere den Strukturfonds und den technischen Hilfsprogrammen für Drittländer wie PHARE, TACIS und MEDA; . Zwischen Gemeinschaftsinitiativen und nationalen Aktivitäten: Hier schlägt die Kommission die Verwendung bestehender Instrumente wie COST und EUREKA aber auch die Verwendung neuer Mechanismen vor, die bereits im EG-Vertrag unter Paragraph 130 vorgesehen sind. Diese neuen Mechanismen könnten zusätzliche wertvolle Möglichkeiten für Forschungsmaßnahmen bieten, einschließlich Kooperationsmaßnahmen, die eine begrenzte Anzahl von Mitgliedstaaten umfassen. - Die gemeinschaftlichen Forschungsprogramme müssen flexibler und in der Lage sein, eine Antwort auf die Erfordernisse zu geben. Die Kommission schlägt die stärkere Verwendung von Echtzeitüberwachung der wissenschaftlichen Entwicklungen vor, unter Verwendung von Maßnahmen wie "Technology Watch" und verstärkter Beratung mit der Industrie, Forschern und Benutzern. Die Arbeitsprogramme des spezifischen Programms sollten Gegenstand reglmäßiger Anpassung sei, im Idealfall jährlich, und es sollte einen "Freiraum" geben, der für die Antworten auf dringende Erfordernisse mit hoher Priorität reserviert bleibt. - Die Forschungsmaßnahmen sollten die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, insbesondere durch Demonstrationsmaßnahmen, mit stärkerem Schutz der geistigen Eigentumsrechte, was der Nutzung der Ergebnisse einen stärkeren Anreiz gibt. - Das Management der spezifischen Programme muß noch weiter verbessert werden auf der Grundlage der Effektivität, Qualität, Chancengleichheit und vernünftiger Verwaltung der öffentlichen Finanzierung. Die Kommission hofft insbesondere, die Überzeichnung der Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen durch erhöhte Konzentration der Programme, größere Transparenz bei Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen und stärkeren Gebrauch der vorherigen Überprüfung der Vorschläge, insbesondere für KMUs, zu reduzieren und somit ein effizienteres Management zu ermöglichen. Hinsichtlich des Programmbudgets stellt die Kommission fest, daß die Forschungsausgaben im Rahmen der gegenwärtigen Finanzperspektive nun 60% der Kategorie 3 des Budgets (Innenpolitik) darstellt. Dies entspricht der im Dezember 1992 auf der Sitzung des Europarats in Edinburgh erreichten Vereinbarung. Die Kommission schlägt vor, das gleiche Herangehen bei der nächsten finanziellen Perspektive zu übernehmen, in der das Fünfte Rahmenprogramm finanziert wird. Im Zusammenhang mit dem Haushalt ruft die Kommission zu ausreichenden Investitionen in die Forschung auf, die denen der Hauptkonkurrenten der EU - Japan und die USA - entspricht, die beide gegenwärtig mehr öffentliche Gelder für die Forschung ausgeben als Europa. Die Kommission beabsichtigt, Anfang 1997 ein weiteres Arbeitsdokument im Anschluß an die Diskussion im Forschungsrat im Dezember 1996 zu veröffentlichen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Kommission der Bericht über Forschung im 21. Jahrhundert vorliegen und weitere Einzelheiten der fünfjährigen Bewertung der Gemeinschaftsforschung, die momentan durchgeführt wird. Die Kommission wird anschließend im März 1997 ihren formellen Vorschlag für das Fünfte Rahmenprogramm vorlegen, dessen endgültige Verabschiedung hoffentlich Anfang 1998 vorgenommen werden kann, um rechtzeitig den Beginn des Programms 1999 zu ermöglichen.

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