Skip to main content
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Nachrichten
Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern - Aufruf betreffend FTE-Tätigkeiten

Die Europäische Kommission, GD XII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen FTE-Programms der Gemeinschaft im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) veröffentlicht. Der Aufruf betrifft den Aktion...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen FTE-Programms der Gemeinschaft im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) veröffentlicht. Der Aufruf betrifft den Aktionsbereich 3 - Ausbildung durch Forschung - des TMR-Arbeitsprogramms. Teilnehmer in diesem Aktionsbereich sind einerseits Wissenschaftler, hauptsächlich mit einem Doktortitel oder einem gleichwertigen Ausbildungsniveau, die sich außerhalb ihres Herkunftlandes weiterbilden oder spezialisieren möchten, und andererseits die Gastinstitute, die sie aufnehmen. Teilnehmer an diesem Aktionsbereich werden künftig als "Marie Curie"-Stipendiaten bezeichnet. Die Wissenschaftler müssen die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates oder eines mit dem Programm assoziierten Staates besitzen. Die Gastinstitute müssen juristische Personen mit Sitz in der Gemeinschaft oder in einem mit dem Programm assoziierten Staat sowie in der Lage sein, eine Ausbildung durch Forschung zu gewährleisten. Mit dem Programm soll durch die Förderung der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern eine quantitative und qualitative Stärkung der Humanressourcen in der Gemeinschaft und in den mit dem Programm assoziierten Staaten erreicht werden. Das Programm umfaßt alle Bereiche der Natur- und Ingenieurwissenschaften, sowie der Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften, die zur Verwirklichung der Ziele des Vierten Rahmenprogramms beitragen. Um Kreativität und Innovation der Wissenschaftler bei der Konzipierung ihrer Projekte zu fördern, werden in den vom Programm erfaßten Bereichen keinerlei Zielvorgaben oder Prioritäten festgelegt. Ausschlaggebendes Kriterium bei der Bewertung und Auswahl der Projekte ist die wissenschaftliche Qualität. Das Auswahlverfahren berücksichtigt, unter Beachtung der wissenschaftlichen Qualität als ausschlaggebendem Kriterium, auch den Beitrag des Projekts zur wissenschaftlichen und technologischen Kohäsion und die Beteiligung von Teilnehmern aus der Industrie und von KMU (Wissenschaftler aus der Industrie, Industrieunternehmen als gastgebende Einrichtung bzw. industrierelevante Projekte). In diesem Zusammenhang werden Ausbildungsmaßnahmen besonders berücksichtigt, die auf den Umgang mit Veränderungen innerhalb von Unternehmen im Zusammenhang mit neuen Technologien gerichtet sind. Der Aktionsbereich 3 konzentriert sich vor allem auf die Ausbildung europäischer promovierter Wissenschaftler durch Forschung und durch die Förderung ihrer Mobilität. Drei Stipendienarten sind vorgesehen: - Ausbildungsstipendien: Diese Stipendien sind für promovierte Wissenschaftler gedacht, die sich außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen und außerhalb des Landes, in dem sie ihren letzten Aufenthalt hatten, weiterbilden oder spezialisieren möchten. Die Gemeinschaftsförderung wird bei promovierten Wissenschaftlern zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, bei Wissenschaftlern mit Hochschulabschluß zwischen sechs Monaten und drei Jahren betragen; sie umfaßt einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts. - Rückkehrstipendien: Rückkehrstipendien sind vorgesehen für Wissenschaftler aus benachteiligten Regionen, die in eine benachteiligte Region des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zurückkehren und dort Forschung durchführen möchten, und die: . mindestens zwei volle Jahre ein Stipendium für promovierte Wissenschaftler aus dem vorliegenden Programm erhalten haben; oder . als promovierte Wissenschaftler ein Stipendium von mindestens 20 Monaten aus dem Programm "Humankapital und Mobilität" erhalten haben. Die Gemeinschaftsförderung wird für bis zu 12 Monaten einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts umfassen; - Mobilitätsstipendien für erfahrene Wissenschaftler: Diese Stipendien sind für erfahrene Wissenschaftler vorgesehen, die sich in ein Forschungsteam in einer benachteiligten Region außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, eingliedern möchten, um dort ihr Wissen und ihre Forschungserfahrung weiterzugeben. Antragsteller für diese Stipendien müssen mindestens acht Jahre Vollzeittätigkeit in der Forschung im Anschluß an einen Hochschulabschluß nachweisen. Die Gemeinschaftsförderung wird, für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr, einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts umfassen. Das TMR-Arbeitsprogramm, die Informationsbroschüre ("Informationspaket") mit Einzelheiten zu dem Antragsverfahren, ein Antragsformular, ein Mustervertrag, der im Fall einer erfolgreichen Bewerbung mit dem Gastinstitut abgeschlossen wird, sowie die Allgemeinen Bedingungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, können bei der Kommission angefordert werden.

Verwandte Artikel