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Abkommen zwischen der EG und Südafrika über wissenschaftliche und technologische Kooperation

Die Europäische Kommission hat den Wortlaut des Abkommensentwurfs über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika zusammen mit einer Empfehlung an den Ministerrat, das Abkommen im Namen der Gemeinsc...

Die Europäische Kommission hat den Wortlaut des Abkommensentwurfs über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika zusammen mit einer Empfehlung an den Ministerrat, das Abkommen im Namen der Gemeinschaft zu unterschreiben, veröffentlicht. Das Abkommen erfolgte am 7. Mai 1996 und entspricht den im Januar 1996 vom Ministerrat verabschiedeten Verhandlungsrichtlinien. Ziel des Abkommens ist die Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der EG und Südafrika in Bereichen von gemeinsamem Interesse, wenn diese die Forschung und Entwicklung zur Förderung der Wissenschaft und/oder Technologie unterstützen. Die Zusammenarbeit kann in Form einer Beteiligung südafrikanischer Forscher an Projekten des Vierten FTE-Rahmenprogramms der Gemeinschaft sowie der Teilnahme von Forschern der Gemeinschaft an südafrikanischen FTE-Projekten erfolgen. Bei der Teilnahme südafrikanischer Forscher an Projekten im Rahmen des spezifischen FTE-Programms im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (INCO) wird Südafrika jedoch als Entwicklungsland eingestuft. Andere im Rahmen des Abkommens mögliche Kooperationsformen sind: - Gemeinsame Nutzung von Forschungseinrichtungen; - Besuche und Austausch von Forschungsbeauftragten, Ingenieuren und Technikern; - Teilnahme von Experten an Seminaren, Symposien und Workshops; - Wissenschaftliche Netze und Ausbildung von Wissenschaftlern; - Informationsaustausch. Zur Beaufsichtigung des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuß für die wissenschaftliche und technologische Kooperation eingerichtet. Jede Partei ist für die finanzielle Unterstützung ihrer eigenen Teilnehmer verantwortlich, und abgesehen von Projekten, die im Rahmen des INCO-Programms durchgeführt werden, erfolgt keinerlei Austausch von finanziellen Mitteln zwischen der EG und Südafrika. Die Rechte der Teilnehmer hinsichtlich der Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die Rechte in bezug auf geistiges Eigentum werden von der Partei, die das jeweilige FTE-Programm unterhält, bestimmt.

Länder

Südafrika

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