Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften hat seine Stellungnahme über den Vorschlag für eine Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie hat eine Erweiterung des Patentrechts zum Ziel, damit auch Erfindungen im Bereich der Biotechnologie erfaßt werden. Jüngste Fortschritte in diesem Bereich können im Rahmen des bestehenden europäischen Patentrechts, das vor etwa dreißig Jahren verfaßt wurde, nicht angemessen angesprochen werden. Der aktuelle Vorschlag ist der zweite der Kommission, nachdem ein früherer Vorschlag durch das Europäische Parlament besonders aufgrund ethischer Fragen bezüglich der Patentierbarkeit des menschlichen Körpers und menschlicher Körperteile abgelehnt worden war. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß unterstützt den Vorschlag der Kommission und fordert Rat und Parlament auf, die Richtlinie angesichts der dringenden Notwendigkeit einer Harmonisierung des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie so schnell wie möglich anzunehmen. Der Ausschuß wünscht jedoch die Straffung des Vorschlags in mehreren Bereichen, um Zweideutigkeiten zu vermeiden. Insbesondere fordert er, daß der Ausschluß menschlicher Embryos von der Patentierbarkeit explizit gemacht wird.