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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Parlament stimmt für die Patentierung biotechnologischer Erfindungen

Das Europäische Parlament stimmte in der ersten Lesung am 16. Juli 1997 für die Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Diese Richtlinie würde es europäischen Forschern ermöglichen, Schutz für ihre Erfindungen i...

Das Europäische Parlament stimmte in der ersten Lesung am 16. Juli 1997 für die Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Diese Richtlinie würde es europäischen Forschern ermöglichen, Schutz für ihre Erfindungen im gesamten Binnenmarkt zu erhalten, wodurch neue Erfindungen auf den Markt gebracht werden könnten. Sie geht jedoch auf ethische Bedenken ein, indem sie bestimmte Entdeckungen und Verfahren, die sich auf den menschlichen Körper erstrecken, von der Patentierbarkeit ausschließt. Der erste Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie in diesem Bereich (aus dem Jahr 1990), wurde 1995 vom Europäischen Parlament abgelehnt, weitgehend aufgrund ethischer Bedenken. Die Kommission legte daraufhin einen abgeänderten Vorschlag vor, der versuchte, die Bedenken des Parlaments zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Richtlinie würde der europäischen biotechnologischen Industrie bedeutenden Auftrieb geben und könnte die Konkurrenzfähigkeit Europas erheblich beeinflussen. Europäischen Unternehmen in diesem Bereich sind zur Zeit benachteiligt, da bedeutende Unterschiede hinsichtlich Bedingungen für die Patentierung biotechnologischer Erfindungen zwischen Mitgliedstaaten zur Fragmentierung des Binnenmarktes führen. Das Parlament verabschiedete seinen Bericht über den Vorschlag mit einer großen Mehrheit (388 dafür, 110 dagegen, 15 Enthaltungen). Das Parlament verabschiedete außerdem auch eine Anzahl wichtiger Änderungen im Vorschlag der Kommission, von denen die meisten, nach Angaben von Mario Monti, dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied, von der Kommission angenommen werden werden. Das Parlament verabschiedete eine Änderung, die die Einrichtung eines Ethik-Ausschusses erforderte zur Bewertung aller ethischen Aspekte der Biotechnologie und ihrer Nutzung, insbesondere in bezug auf Patente. Andere vom Parlament verabschiedete Änderungen sind: - Pflanzen- und Tiersorten und im wesentlichen biologische Verfahren für die Züchtung von Pflanzen und Tieren werden nicht patentierbar sein. Eine Erfindung betreffend Pflanzen oder Tiere kann allerdings patentiert werden, wenn sie nicht technisch auf eine bestimmte Sorte beschränkt ist. Darüber hinaus können Erfindungen bezüglich mikrobiologischer oder anderer technischer Verfahren oder durch ein derartiges Verfahren erhaltene Produkte patentiert werden. - Der menschliche Körper in den verschiedenen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung und die einfache Entdeckung eines seiner Elemente, einschließlich die Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann keine patentierbare Erfindung sein. Ein vom menschlichen Körper isoliertes oder anderweitig mittels eines technischen Verfahrens erzeugtes Element, einschließlich die Struktur oder teilweise Struktur eines Gens, kann jedoch patentierbar sein, selbst wenn die Struktur dieses Elements mit der eines natürlichen Elements identisch ist. Die industrielle Anwendung von Sequenzen oder Teilsequenzen eines menschlichen Gens müssen im Patentantrag beschrieben werden. - Erfindungen werden dann nicht patentierbar sein, wenn Nutzung oder Veröffentlichung der "orde public" oder der öffentlichen Sittlichkeit nicht entsprächen. Ein Verbot durch Gesetz oder Vorschriften würde jedoch an sich nicht bedeuten, daß die Nutzung gegen die "orde public" oder der öffentlichen Sittlichkeit verstößt. Insbesondere wäre folgendes nicht patentierbar: . Verfahren für reproduktives Klonieren; . Verfahren für die Änderung der genetischen Keimlinienidentität von Menschen; . Verfahren zur Änderung der genetischen Identität von Tieren (oder aus derartigen Verfahren stammende Tiere), die wahrscheinlich das Leiden oder physische Behinderungen dieser verursachen ohne wesentlichen medizinischen Vorteil für Menschen oder Tiere; . Verfahren, in denen menschliche Embryos verwendet werden; . Verfahren für die künstliche Vermehrung menschlicher Embryos, die dieselben genetischen Informationen enthalten wie ein anderer Mensch oder eine Leiche (Klonierung von einem Menschen). Kommissionsmitglied Monti begrüßte die Verabschiedung des Vorschlags durch das Parlament: "Wir haben das richtige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und der Sensibilität gegenüber ethischen Fragen gefunden." Er fuhr fort, daß die Richtlinie von besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Anwendungen im Gesundheitswesen sei. Die vorgeschlagene Richtlinie muß jetzt vom Rat untersucht werden und dann eine zweite Lesung im Parlament durchlaufen, bevor sie als Gesetz in Kraft treten kann.

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