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Der "Davignon"-Bericht - Eine Auswertung nach fünf Jahren des gemeinschaftlichen FTE-Rahmenprogramms

Von einem unabhängigen Expertengremium unter dem Vorsitz von Viscomte Etienne Davignon, dem früheren Kommissar für Forschung und Industrie, wurde auf Wunsch der Europäischen Kommission eine Auswertung des gemeinschaftlichen Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung für ein...

Von einem unabhängigen Expertengremium unter dem Vorsitz von Viscomte Etienne Davignon, dem früheren Kommissar für Forschung und Industrie, wurde auf Wunsch der Europäischen Kommission eine Auswertung des gemeinschaftlichen Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgenommen. Der Bericht über diese Auswertung, der der Kommission offiziell am 26. Februar 1997 unterbreitet wurde, fordert einen "neuen Sprung nach vorne" und spricht eine Reihe von Empfehlungen aus, die im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms realisiert werden sollten. Obwohl der Bericht hinsichtlich des Inhalts und der Ergebnisse der Forschungsprogramme vieles anerkennend bestätigt, stellt das "Davignon"-Gremium fest, daß das EU-Rahmenprogramm seine Versprechen nicht hält, der Brennpunkt fehlt und nicht genug mit dem Programm erreicht wird. Es wird betont, daß "dies kein Verschulden einzelner ist, sondern das Ergebnis einer Struktur, die die Formulierung einer echten Strategie unterdrückt und effektive Durchführung schwierig macht". Des weiteren wird festgestellt, daß die gegenwärtige Struktur des Programms nicht flexibel genug ist, um neuen Herausforderungen und Chancen wirklich gerecht werden zu können. Nach Ansicht des Gremiums ist der Zeitpunkt für wesentliche Änderungen jetzt gekommen, wie dies übrigens auch bereits von der Kommission vorausgesehen wurde, und der Bericht spricht sich für einen "Sprung nach vorne" aus, "der genauso qualitativ und grundsätzlich ist, wie die Einrichtung des Rahmenprogramms als solche". Der Bericht erkennt an, daß es seit der Einrichtung des Ersten Rahmenprogramms wesentliche Änderungen gegeben hat. So ist man beispielsweise heute viel vorsichtiger, wenn es um Kapitalinvestitionen für Forschung geht, weil gerade die kurzfristigen Bedürfnisse des Marktes angefangen haben, zu dominieren. Das Gremium meint, daß die beschränkten, verfügbaren Mittel auf EU-Prioritäten konzentriert und nach ihrer sozialen und wirtschaftlichen Relevanz und dem Grad der Wertschöpfung für Europa ausgewählt werden müßten. Der Rahmen der Rechtsbestimmungen, die zur Zeit für die Rahmenprogramme gelten, schränkt ihre Flexibilität ein und verbreitert den Brennpunkt zu stark, und Anpassungen erfordern immer einen langwierigen Rechtsprozeß. So verlangt dann der Davignon-Bericht umwälzende Änderungen der Rechtsbestimmungen. Der Bericht schlägt speziell vor, daß die Regierungskonferenz (die zur Zeit tagt und sich mit der Überarbeitung der EU-Verträge befaßt) bei Entscheidung über das Rahmenprogramm im Rat der Minister mit qualifizierter Mehrheit wählen müßte. Im Falle von Abstimmungen mit einfacher Mehrheit ist das Gremium der Ansicht, daß das Rahmenprogramm besser auf EU-Prioritäten eingestellt ist, als auf nationale oder sektorale Interessen. Um eine größere Flexibilität der spezifischen Programme zu erreichen, empfiehlt der Bericht, daß die Kommission die Mittel eines Projekthaushalts zunächst nur bedingt freigibt, so daß in den Folgejahren Anpassungen vorgenommen werden können. Das Management der Programme sollte natürlich der Kommission überlassen bleiben, jedoch müsse diese den Bürokratismus und die Verzögerungen abbauen, die zur Zeit vielfach Frust verursachen. Der Bericht fordert die Einrichtung eines neuen Ausschusses der Union, dessen Mitglieder unabhängige Experten auf höchster Ebene sind, die vom Rat bestellt werden und sich diesem gegenüber verantwortlich zeichnen. Dieser Ausschuß würde die Kommission bei der Durchführung der Programme begleiten und die gegenwärtige Programmausschuß-Struktur ersetzen. Unter Betonung der Forderung, daß das Programm weiterhin dem Wettbewerb vorhergehen muß, spricht der Bericht eine Anzahl von Empfehlungen für neue Wege bei der Programmdurchführung aus. Zunächst müssen die Verbreitung von Technologie und die kommerzielle Nutzung aktiver gefördert werden. Hier verlangt das Gremium Programmleiter und Führungskräfte mit direkter Verantwortung für die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse. Außerdem sollten die Verbindungen mit EUREKA verbessert werden. Zu den anderen Empfehlungen zählen verstärkte Hilfe für KMU, die Anwendung systematischer Durchführungsverfahren, die Einrichtung "virtueller Institute" sowie die Teilnahme der Gemeinschaft an Gemeinschaftsprojekten von Mitgliedstaaten. Die Erzielung des richtigen Gleichgewichts zwischen Grundforschung und angewandter Forschung sollte die Verantwortung jedes Programms bleiben. Damit würde gewährleistet, daß die Anforderungen unterschiedlicher Sektoren zufriedengestellt werden; gleichzeitig würde die notwendige Flexibilität erhalten bleiben, so daß eine Reaktion auf sich ändernde Umstände möglich ist. Die drei IT-Programme (ESPRIT, ACTS und Telematik-Anwendungen) sollten nach Ansicht des Gremiums zusammengelegt werden, und ein Gleichgewicht müßte auch zwischen thematischen Programmen und Programmen auf Aktivitätsbasis hergestellt werden. Deswegen sollte sich das INNOVATION-Programm auf die Bedarfsseite konzentrieren, während die Nutzung der Ergebnisse den thematischen Programmen vorbehalten bleiben sollte. Internationale Kooperation auf dem Gebiet der Forschung sollte den mittel- und osteuropäischen Ländern, die für eine EU-Mitgliedschaft kandidieren, eine Sonderstellung einräumen, während die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern klar gefaßte europäische Interessen verfolgen sollte, auch wenn politische Faktoren in Betracht gezogen werden sollten. Allgemein empfiehlt der Bericht, die thematischen Programme für internationale Kooperation verantwortlich zu machen und diese viel enger mit den anderen Programmen, PHARE, TACIS und MEDA zu koordinieren. Für nicht von diesen Programmen erfaßte Gebiete sollte ein kleines Team eingerichtet werden, das eine globale Kooperationspolitik entwickelt. Bei dieser Auswertung hatte das Gremium Zugang zu mehr als 100 Eingaben an die Kommission zum Fünften Rahmenprogramm. Außerdem wurden die einzelnen Fünfjahresberichte aller 18 spezifischen Forschungsprogramme des Vierten Rahmenprogramms und die der Gemeinsamen Forschungsstelle ausgewertet. Schließlich fanden auch Gespräche mit den Leitern der spezifischen Programme und anderen Schlüsselfunktionären der Kommission statt.

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