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Vollendung des Binnenmarktes

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für den Vollzug des Binnenmarkts verabschiedet, der dem Europäischen Rat anläßlich seiner Sitzung in Amsterdam am 16. und 17. Juni 1997 unterbreitet werden soll. Ziel dieses Aktionsplans ist die Aufrechterhaltung des politische...

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für den Vollzug des Binnenmarkts verabschiedet, der dem Europäischen Rat anläßlich seiner Sitzung in Amsterdam am 16. und 17. Juni 1997 unterbreitet werden soll. Ziel dieses Aktionsplans ist die Aufrechterhaltung des politischen Willens der Mitgliedstaaten zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarkts bis zum 1. Januar 1999, dem Tag, an dem die gemeinsame Wärung eingeführt werden soll. Der Vollzug des Binnenmarkts ist auch ein wesentlicher Bestandteil des Vertrauenspakts für Beschäftigung. In diesem Aktionsplan werden vier strategische Ziele festgelegt: - Stärkung der Wirksamkeit der Rechtsbestimmungen; - Beseitigung von Verzerrungen des Marktes; - Abbau von Hindernissen bei der Marktintegration; - Schaffung eines Binnenmarkts zum Vorteil aller Bürger. Der Aktionsplan unterteilt die verbleibenden Maßnahmen in drei Phasen. Zunächst werden dringende Maßnahmen angesprochen, die keinen Erlaß von Vorschriften auf europäischer Ebene bedürfen, Dazu gehört beispielsweise die Übertragung bestehender Rechtsbestimmungen zur vollständige Realisierung der Liberalisierungsmaßnahmen und zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen über die Rechte im Binnenmarkt. Die zweite Phase befaßt sich mit Maßnahmen, die bereits von der Kommission vorgeschlagen wurden, für die jedoch der Prozeß der Erlassung von Rechtsbestimmungen durch das Parlament und den Rat noch nicht abgeschlosssen ist. Hierzu gehören die vorgeschlagenen Richtlinien über den Schutz von biotechnologischen Erfindungen sowie das europäische Unternehmensrecht. Die dritte Phase erfaßt die Maßnahmen, für die noch keine Vorschläge von der Kommission vorliegen, oder wo Fortschritte auf der Basis vorhandener Vorschläge schwierig zu erzielen sein dürften. Die Kommission beabsichtigt die Unterbreitung einer Anzahl von Maßnahmen-Vorschlägen vor Ende 1997. Insbesondere sollen Gebiete wie Copyright und verbundene Rechte in der Informationsgesellschaft, Digitalunterschriften und grenzüberschreitende Fusionen erfaßt werden. Gebiete, auf denen bereits Vorschläge vorliegen, die jedoch Schwierigkeiten verursachen dürften, sind die Restrukturierung des gemeinschaftlichen Rahmens für die Besteuerung von Energieprodukten sowie die Abschaffung von Grenzkontrollen. Die endgültige Fassung des Aktionsplans, die am 4. Juni 1997 verabschiedet wurde, berücksichtigt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten und anderer Interessenten seit der Veröffentlichung des Entwurfs im April 1997.

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