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Wirtschaftliche Bewertung der Luftqualitätsziele für troposphärisches Ozon

Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung über die wirtschaftliche Bewertung von Luftqualitätszielen für troposphärisches Ozon veröffentlicht. Die Kommission muß vor März 1998 eine Richtlinie über das troposphärische Ozon für die Festlegung von Luftqualitätszi...

Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung über die wirtschaftliche Bewertung von Luftqualitätszielen für troposphärisches Ozon veröffentlicht. Die Kommission muß vor März 1998 eine Richtlinie über das troposphärische Ozon für die Festlegung von Luftqualitätszielen (''Grenz-/Zielwerte'') herausgeben und eine Strategie für dessen Verringerung vorlegen. Aus diesem Grunde fordert die Kommission zur Abgabe von Angeboten für eine Studie zur Analyse der (Mindest-) Kosten und Nutzen für die Erreichung der Grenz-/Zielwerte für Ozon, unter Berücksichtigung von Versäuerungszielen, auf. Die Analyse muß: - a) Bereiche mit übermäßig hoher Verschmutzung bestimmen; - b) die verantwortlichen Regionen identifizieren; - c) Maßnahmen und Kosten für die Verringerung überprüfen; - d) die kostengünstigste Möglichkeit zur Erreichung der Grenz-/Zielwerte bestimmen; - e) die Nutzen einschätzen. Die Methodologie muß einen Vergleich der Kosten für die Erreichung der Grenz-/Zielwerte mit deren Nutzen vorsehen. Dies umfaßt: - 1. Erhebung von Schätzungen der Kosten der technischen und nicht-technischen Emissionskontrollmöglichkeiten und Erstellung einer Rangordnung der Möglichkeiten auf der Grundlage ihrer Kostenwirksamkeit; - 2. Identifizierung der geringsten Kosten für die Überwachung der Umweltverschmutzung zur Einhaltung der Grenz-/Zielwerte. Die physischen und monetären Nutzen für die Gesundheit der Menschen, die Ökosysteme und das materielle Gemeinwohl müssen geschätzt werden. Bei den zu analysierenden Ländern muß es sich um alle EU-Länder sowie andere Länder Europas handeln. Der Zeitplan muß sich an den Befolgungsplan für die Richtlinie anpassen. Ein Zwischenbericht wird nach 2 Monaten gefordert, der Entwurf des Schlußberichts nach 5 Monaten und der Schlußbericht muß 6 Monate nach Unterzeichnung des Vertrags vorgelegt werden.

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