Schutz der Wälder in der EU
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag von Herrn Franz Fischler, Kommissionsmitglied für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, verabschiedet, demzufolge insgesamt ECU 13,4 Mio. für Projekte zur Verfügung gestellt werden sollen, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz von Wäldern vor Luftverschmutzung und Brand durchgeführt werden. Der Beschluß der Kommission bezieht sich auf 18 Projekte (in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Finnland und Schweden) für den Schutz von Wäldern gegen Luftverschmutzung sowie auf 107 Projekte (in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland und Portugal) zur Verhütung von Waldbränden. Diese Maßnahmen stützen sich auf die Verordnungen des Ministerrats (EWG) Nr. 3528/86 und 2158/92, welche beide vor Kurzem durch den Rat bis zum Jahr 2001 verlängert wurden, nach denen alle Mitgliedstaaten Projekte zur Mitfinanzierung unterbreiten können. Die Aufrechterhaltung der Lebensfähigkeit und Gesundheit von Waldökosystemen wird von den an dem paneuropäischen Prozeß zum Schutz der Wälder beteiligten Ländern als eines von sechs Kriterien zur Beschreibung der verschiedenen Aspekte nachhaltiger Waldbewirtschaftungskonzepte anerkannt. Die Informationsaktivitäten sind in dem Jahresbericht über den Zustand der Wälder Europas zusammengefaßt, der im September von der Europäischen Kommission und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen veröffentlicht wird. Durch das Projekt der Europäischen Union für den Schutz von Wäldern gegen Brand (Verordnung (EWG) Nr 2158/92), das vom Rat im Juli 1992 verabschiedet wurde, soll für bessere Konsistenz der Maßnahmen zum Schutz von Wäldern gegen Brandgefahren im Besonderen sowie Forstmaßnahmen ganz allgemein gesorgt werden, die von der EU in brandgefährdeten Gebieten mitfinanziert werden. Die Maßnahmen werden von Mitgliedstaaten im Rahmen einzelstaatlicher und regionaler Pläne zum Schutz von Wäldern gegen Brandgefahren ergriffen. Dazu gehören insbesondere Studien über die Ursachen von Waldbränden sowie Verhütungs- und Wachsamkeitsmaßnahmen, die zur Herabsetzung der Waldbrandrisiken dienen. Die Koordination des Projekts durch die Europäische Kommission ermöglicht außerdem die Einrichtung eines Waldbrand-Informationssystems zur Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Die EU Projekte zum Schutz von Wäldern sind eng mit anderen internationalen Aktivitäten auf diesem Gebiet verknüpft, was insbesondere für Maßnahmen gilt, die im Rahmen der folgenden Ministerkonferenzen ergriffen wurden: über den Schutz von Wäldern in Europa (Straßburg 1990) sowie in Helsinki 1993 über das internationale Kooperationsprogramm zur Beurteilung und Überwachung von Luftverschmutzungseffekten (UN/ECE) und Sylva Mediterranea (FAO).