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Bericht des Parlaments über Aktionsplan für Innovation

Auf seiner Versammlung am 17. September 1997 in Straßburg verabschiedete das Europäische Parlament seine Stellungnahme über den Ersten Aktionsplan der Kommission für Innovation in Europa. Das Parlament begrüßt den Aktionsplan, betrachtet ihn aber in seiner aktuellen Form nur ...

Auf seiner Versammlung am 17. September 1997 in Straßburg verabschiedete das Europäische Parlament seine Stellungnahme über den Ersten Aktionsplan der Kommission für Innovation in Europa. Das Parlament begrüßt den Aktionsplan, betrachtet ihn aber in seiner aktuellen Form nur als einen ersten Rahmen für die Fortsetzung der vom Grünbuch eingeleiteten Debatte. Es gibt an, daß Innovation in ihrem weitesten Sinn erörtert werden sollte und die allgemeine und berufliche Bildung dabei der Ausgangspunkt für jede andere Investition in Innovation sein sollte. Nach Angaben des Parlaments wären hohe Umweltschutzmaßstäbe ein wichtiger Generator von Innovation in neuen Technologien. Die Stellungnahme nimmt zur Kenntnis, daß es kein Standardmodell für eine Innovationspolitik gibt, und vertritt die Ansicht, daß Maßnahmen darauf abzielen sollten, neuen Organisationen oder Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Innovation tätig sind, maximale Hilfestellung zu leisten und Wachstumshemmnisse minimal zu halten. In diesem Zusammenhang begrüßt das Parlament die Bemühungen der Kommission, den Erfahrungsaustausch und die Förderung der besten Methoden anzuregen, sowie ihre Bemühungen, das Unternehmensumfeld für neue Unternehmen zu verbessern und zu vereinfachen. Darüber hinaus begrüßt es die Schritte der Kommission zur Einrichtung eines europäischen Systems für die Festlegung von Bezugswerten ("Benchmarking"), um die Vergleichsanalyse zwischen Unternehmen zu ermöglichen. Das Parlament betont die Bedeutung der richtigen Finanzierung beim Bestimmen des Erfolgs neugegründeter Unternehmen und erkennt die Rolle der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds bezüglich der Schaffung neuer Arbeitsplätze an. Vor allem sei die Finanzierung in der Marktdurchdringungsphase für den Übergang von Prototyp zu Endprodukt von wesentlicher Bedeutung. Die Stellungnahme begrüßt die Einrichtung von EASDAQ, dem kleinen paneuropäischen Markt für die Finanzierung von High-Tech-Wachstumsunternehmen. Die Stellungnahme des Parlaments fordert die Kommission auf, die Maßnahmen innerhalb des Aktionsplans nach Priorität zu ordnen, konkrete Vorschläge für die Innovationsfinanzierung zu formulieren und Regeln betreffend Normen, Warenzeichen und Patente festzulegen, so daß europäische Produkte und Dienstleistungen auf EU- und globaler Ebene kompatibel und einsatzfähig sind. Ferner fordert sie die Kommission auf, die Koordination unterschiedlicher Gemeinschaftspolitiken zu steigern, vor allem hinsichtlich ihres Beitrags zu einer Verbesserung von Europas Innovationskapazität. Im Kontext des FTE-Rahmenprogramms fordert das Parlament die Kommission auf, unter Nutzung der aus EUREKA gewonnenen Erfahrung eine stärker auf Innovation ausgerichtete Forschung zu fördern und auf die Internationalisierung von KMU ausgerichtete Pilotprojekte zu fördern. Mitgliedstaaten sollten, so daß Parlament, sicherstellen, daß Lehrer und Lehrmethoden darauf abzielen, schon frühzeitig Kreativität und Initiative zu fördern. Mitgliedstaaten sollten außerdem Verbindungen zwischen Forschung und Industrie stärken, unter anderem durch Verbessern der Mobilität von Personen zwischen Universität und Industrie. Mitgliedstaaten werden aufgefordert, günstige Steuerregelungen für in innovative Projekte und Unternehmen Investierende in Betracht zu ziehen und die Infrastruktur für KMU zu verbessern, einschließlich für die Bereitstellung wirtschaftlicher Information. Was das Rahmenprogramm betrifft, fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, der Kommission auf Führungsebene mehr Autorität zu verleihen, so daß sie Projekte umlenken und neue Projekte einleiten kann, wenn Entwicklungen in der Technologie dies relevant machen.

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