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Schlußfolgerungen des Forschungsrats über den Aktionsplan für Innovation

Der am 14. - 15. Mai 1997 in Brüssel tagende Rat der EU-Forschungsminister verabschiedete eine Anzahl von Schlußfolgerungen über den Aktionsplan für Innovation in Europa an, der im November 1996 veröffentlicht wurde. Der Rat bestätigte im allgemeinen den Rahmen für Maßnahmen,...

Der am 14. - 15. Mai 1997 in Brüssel tagende Rat der EU-Forschungsminister verabschiedete eine Anzahl von Schlußfolgerungen über den Aktionsplan für Innovation in Europa an, der im November 1996 veröffentlicht wurde. Der Rat bestätigte im allgemeinen den Rahmen für Maßnahmen, die im Aktionsplan für Innovation der Kommission benannt wurden. Dieser hat die Förderung einer echten Innovationskultur, die Schaffung eines für die Innovation günstigen Umfelds und die verstärkte Orientierung der Forschungstätigkeit auf Innovation auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zum Ziel. Minister nahmen zur Kenntnis, daß Innovation hauptsächlich die Verantwortungssache von Einzelpersonen und Unternehmen ist und daß die Rolle nationaler und anderer kompetenter öffentlicher Behörden deshalb hauptsächlich auf die Schaffung eines innovationsförderlichen Umfelds abzielen sollte. In diesem Zusammenhang spielt die Europäische Gemeinschaft eine Rolle, im besonderen durch: - Unterstützung zusätzlicher Maßnahmen; - die Beseitigung von Hindernissen zwischen Mitgliedstaaten; - die Verbreitung von Information und besten Praktiken und die Förderung der Zusammenarbeit; - die bessere Nutzung von gemeinschaftlichen Instrumenten zur Unterstützung von Innovation. Der Rat ist der Ansicht, daß ein globaler Ansatz erforderlich ist, um ein innovationsförderliches Klima zu schaffen. Ein derartiger Ansatz sollte unter anderem die folgenden Aspekte berücksichtigen: - technologische Faktoren (die nicht nur auf Hochtechnologiebereiche begrenzt sein sollten, sondern auch traditionelle Industriezweige und Dienstleistungen einbeziehen sollten); - allgemeine und berufliche Bildung; - Mobilität von Studenten und Forschern; - das Umfeld für Rechtsbestimmungen und Regeln, einschließlich das bestehende europäische Patentsystem und Fragen bezüglich geistigen Eigentumsrechten; - administrative, organisatorische, finanzielle und gesellschaftliche Aspekte. Bezüglich dem Fünften FTE-Rahmenprogramm macht der Rat eine Anzahl von Empfehlungen, die sichergestellen sollen, daß die Innovationsdimension bei der Ausarbeitung des Programms vollständig berücksichtigt wird. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in Konsultation mit Mitgliedstaaten einen gemeinschaftlichen Bezugsrahmen für die Umsetzung dieses Aktionsplans aufzustellen und entsprechende konkrete Vorschläge für Aktion auf Gemeinschaftsebene vorzulegen.

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