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Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts - Fortschritte hinsichtlich dem Ablauf der Frist im Januar 1998

Drei Monate vor Ablauf der für die vollständige Umsetzung der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts in der EU gesetzten Frist, die für den 1. Januar 1998 vorgesehen ist, hat die Europäische Kommission ein ermutigendes Bild des Fortschritts hinsichtlich dieser Zielstellu...

Drei Monate vor Ablauf der für die vollständige Umsetzung der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts in der EU gesetzten Frist, die für den 1. Januar 1998 vorgesehen ist, hat die Europäische Kommission ein ermutigendes Bild des Fortschritts hinsichtlich dieser Zielstellung vorgelegt. Der Bericht der Kommission, der von den Kommissionsmitgliedern Van Miert und Bangemann präsentiert wurde, stellt die Situation am 15. September 1997 dar. Laut diesem Bericht haben eine gute Anzahl von Mitgliedstaaten die Umsetzung des Reformpakets bereits abgeschlossen oder werden sie bis Ende des Jahres abgeschlossen haben. Die nationale Gesetzgebung gewisser Mitgliedstaaten ist jedoch noch unvollständig. Die Kommission betrachtet diese Situation als nicht akzeptabel und wird gegen die betreffenden Mitgliedstaaten gerichtliche Maßnahmen einleiten. Insgesamt betrachtet die Kommission die erzielten Fortschritte als ermutigend. Der Kommission wurden jedoch mehrere Berichte zugestellt, die nationale Maßnahmen betreffen, welche das Reformpaket der Gemeinschaft zwar bis ins kleinste Detail umsetzen, in der Praxis aber nicht richtig angewendet werden. Dies sind u.a. lange Wartezeiten für den Erhalt von Genehmigungen, unerschwingliche Lizenzgebühren und Anschlußgebühren. Mehrere Beschwerden wurden angemeldet und haben in bestimmten Fällen zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen geführt.

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