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EU auf dem Weg zur Vollendung der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte

Der Rat der Telekommunikationsminister der EU, der am 6. März 1997 in Brüssel zusammengekommen ist, hat bei einer Reihe von Gesetzesvorschlägen, die für die Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der Telekommunikationsdienste erforderlich sind, entscheidende Fortschritte erzi...

Der Rat der Telekommunikationsminister der EU, der am 6. März 1997 in Brüssel zusammengekommen ist, hat bei einer Reihe von Gesetzesvorschlägen, die für die Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der Telekommunikationsdienste erforderlich sind, entscheidende Fortschritte erzielt. Die Gemeinschaft hat als Frist für die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte den 1. Januar 1998 festgesetzt (obwohl einige wenige Mitgliedstaaten eine bis zu dreijährige Verlängerung erhalten); ein Großteil der erforderlichen Regelungen ist zwar bereits in Kraft getreten, doch gibt es noch eine Reihe von Vorschlägen, die den Entscheidungsfindungsprozeß der Gemeinschaft noch nicht durchlaufen haben. Da die Mehrzahl der Gesetze in Form von Richtlinien erlassen werden, müssen sie in jedem Mitgliedstaat mit Hilfe von nationalen Bestimmungen implementiert werden. Da bis zur Frist für die Liberalisierung weniger als zehn Monate verbleiben, gehen der Rat und das Parlament mit zunehmender Dringlichkeit vor, um die verbleibenden Bestimmungen rechtzeitig zu verabschieden. Der Rat konnte bei drei Richtlinienvorschlägen, zu denen sich das Europäische Parlament erst am 20. Februar geäußert hatte, eine Einigung erzielen. Als erstes konnte der Rat eine politische Einigung und eine gemeinsame Position bezüglich der vorgeschlagenen Richtlinie für offene Netzdienste (ONP) im Bereich des Telefon-Sprachverkehrs erzielen. Mit dieser Richtlinie soll eine bereits bestehende Richtlinie an die neuen Bedingungen eines liberalisierten Umfelds angepaßt werden. Sie bezieht sich insbesondere auf die Bereitstellung eines Universaldienstes - die Garantie eines Mindestservice zu einem erschwinglichen Preis und einer bestimmten Qualität für alle Benutzer. Die gemeinsame Position erstreckt sich auch auf einige Aspekte des Mobilfunks einschließlich Bestimmungen für Telefonverzeichnisse und Verträge. Die Mitgliedstaaten können die Betreiber von Mobilfunknetzen auch dazu verpflichten, sich an der Finanzierung des Universaldienstes zu beteiligen. Der Rat ging jedoch nicht so weit wie das Parlament und ließ den Mobilfunk von der Richtlinie unberührt. Nach der endgültigen Abfassung des Textes in allen Unionssprachen wird die gemeinsame Position dem Parlament zu einer zweiten Lesung vorgelegt und dann voraussichtlich innerhalb weniger Monate verabschiedet. Der Rat genehmigte die beiden anderen Richtlinien und akzeptierte die Änderungen des Parlaments an der gemeinsamen Position. Diese beiden Richtlinien beziehen sich auf persönliche Kommunikationsdienste per Satellit sowie Lizenzen für die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten. Die Richtlinie für persönliche Kommunikationsdienste per Satellit wurde vom Rat ohne weitere Diskussion genehmigt. Mit dieser Richtlinie soll die schnelle Einführung von kompatiblen persönlichen Satellitenkommunikationsdiensten in der gesamten EU koordiniert werden. Die Lizenzierungs-Richtlinie liefert einen gemeinsamen Rahmen, der von den Mitgliedstaaten bei der Vergabe von individuellen Lizenzen und allgemeinen Genehmigungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten in der Gemeinschaft anzuwenden ist. Mit dieser Richtlinie wird die Vergabe spezieller individueller Lizenzen auf bestimmte Umstände beschränkt, während die Mehrheit der Dienste auf Grundlage allgemeiner Genehmigungen bereitgestellt werden kann. Die Richtlinie soll auch ein sogenanntes "One-Stop-Shop"-Verfahren einführen, das die Bereitstellung von Dienstleistungen in der gesamten Gemeinschaft erleichtern soll. Gleichzeitig wird ein Lizenzausschuß bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten gegründet, der mit der Implementierung der Richtlinie beauftragt wird. Der für Telekommunikation verantwortliche Kommissar Martin Bangemann präsentierte mehrere aktuelle Initiativen der Kommission. Darüber hinaus informierte er die Minister über die Situation bezüglich der Durchführung der Gesetze zur Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte seitens der Mitgliedstaaten. Er kündigte an, daß er zu diesem Thema im Mai 1997 und noch vor der nächsten Tagung des Telekommunikationsrates am 29. Mai einen Bericht präsentieren werde.

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