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Richtlinie über die Anpassung der Telekommunikationsdienste an die Wettbewerbsbedingungen

Eine am 6. Oktober 1997 verabschiedete Europäische Richtlinie (97/51/EC) stellt einen wesentlichen Bestandteil der Vorbereitung auf die Liberalisierung des Telekommunikationsumfelds in Europa ab dem 1. Januar 1998 dar. Die Richtlinie soll Transparenz und Fairness in diesem neu...

Eine am 6. Oktober 1997 verabschiedete Europäische Richtlinie (97/51/EC) stellt einen wesentlichen Bestandteil der Vorbereitung auf die Liberalisierung des Telekommunikationsumfelds in Europa ab dem 1. Januar 1998 dar. Die Richtlinie soll Transparenz und Fairness in diesem neuen Umfeld gewährleisten und gleichzeitig den Verbraucher schützen. Die neue Richtlinie ändert zwei bereits bestehende Richtlinien ab (90/387/EWG und 92/44/EWG), die sich mit der Realisierung offener Netze (ONP) und der Anwendung von ONP auf Mietleitungen befassen. Die Änderungen sollen sicherstellen, daß im Rahmen der ONP-Erfordernisse alle Benutzer Zugang zu einem Mindest-Servicestandard (globale Service-Pflicht) haben, und daß neue Netzbetreiber beim Markteintritt nicht durch von bestehenden Betreibern vorgegebene, unfaire Bedingungen und Gebühren behindert werden, insbesondere nicht bei der Herstellung von Netzverbindungen. Die geänderte Richtlinie soll bis Ende 1997 in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten verwirklicht werden, d.h. vor der Öffnung des Telekommunikationsmarkts am 1. Januar 1998. Mehreren Mitgliedstaaten wurde jedoch wegen der Verhältnisse auf den eigenen Telekommunikationsmärkten eine Karenzzeit für die Realisierung eingeräumt.