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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Kommission schlägt Aufhebung einzelstaatlicher Verbote von GMO-Mais in Österreich, Italien und Luxemburg vor

Die Europäische Kommission schlägt die Verabschiedung von Maßnahmen vor, die Österreich, Italien und Luxemburg dazu verpflichten würden, nationale Verordnungen aufzuheben, die die Verwendung und/oder den Verkauf von genetisch verändertem (GMO-) Mais auf ihrem Staatsgebiet eins...

Die Europäische Kommission schlägt die Verabschiedung von Maßnahmen vor, die Österreich, Italien und Luxemburg dazu verpflichten würden, nationale Verordnungen aufzuheben, die die Verwendung und/oder den Verkauf von genetisch verändertem (GMO-) Mais auf ihrem Staatsgebiet einschränken oder verbieten. Im Anschluß an die Stellungnahme dreier wissenschaftlicher Ausschüsse (Wissenschaftlicher Ausschuß für Lebensmittel, Wissenschaftlicher Ausschuß für Tierernährung und Wissenschaftlicher Ausschuß über Pestizide) hat die Kommission beschlossen, einen Entwurf von Kommissionsentscheidungen vorzulegen, der vorschreibt, daß die drei Mitgliedstaaten ihr Verbot bezüglich GMO-Mais aufheben. Der Entscheidungsentwurf wird dem im Rahmen der Richtlinie 90/220/EWG über die absichtliche Freisetzung von genetisch veränderten Organismen in die Umwelt (ABl. Nr. L 117 vom 8.5.1990) eingerichteten Regulierungsausschuß vorgelegt werden. Im Rahmen ihrer Entscheidung erwog die Kommission sorgfältig die Frage der Überwachung der Widerstandsfähigkeit von Insekten gegenüber Bt, einem in Mais enthaltenen Gen. Der Gen hat die Wirkung einer niedrigen Antibiotikadosis, wodurch die Pflanze Insektenbefall gegenüber weniger anfällig wird. Das Risiko besteht jedoch darin, daß diese Insekten bei fortgesetzten, aber niedrigen Antibiotikadosen eine Widerstandsfähigkeit entwickeln, die zu einem späteren Zeitpunkt Probleme verursachen könnte. Die Kommission beschloß aber, ihre Entscheidung vom Dezember 1996 zu bestätigen, in der sie der Umsetzung eines Plans zur Überwachung der Widerstandsfähigkeit von Insekten gegenüber Bt den Vorrang gab. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, in Kürze eine Revision der Richtlinie 90/220/EWG vorzuschlagen. Diese Revision wird sich u.a. mit Etikettierung, wissenschaftlicher Bewertung, Komitologie und Überwachung befassen.

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