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WSA-Gutachten über den Haushalt für das Fünfte Rahmenprogramm

Anläßlich seiner Plenarsitzung im Dezember 1997 hat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften eine zweite Stellungnahme zu den Vorschlägen für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm angenommen. Die erste, am 1. Oktober 1997 von diesem Ausschuß angenommene Stel...

Anläßlich seiner Plenarsitzung im Dezember 1997 hat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften eine zweite Stellungnahme zu den Vorschlägen für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm angenommen. Die erste, am 1. Oktober 1997 von diesem Ausschuß angenommene Stellungnahme betraf nicht den Haushaltsvorschlag der Kommission, auf den sich die zweite Stellungnahme jetzt konzentriert. Der von der Kommission am 11. August vorgeschlagene Haushaltsrahmen sieht einen Höchstbetrag von 16.300 Mio. ECU für die fünfjährige Laufzeit des Fünften Rahmenprogramms vor. Der WSA fordert eine Aufstockung auf mindestens 17.000 Mio. ECU. Des weiteren fordert der Ausschuß die Einstellung einer Flexibilitätsreserve von 700 Mio. ECU (4,5% des Gesamtbetrags). Außerdem verlangt der Ausschuß eine Erhöhung der Mittel für die Finanzierung der Programme für internationale Kooperation und Innovation und für KMU, die deren Effizienz nach Ansicht des Ausschusses steigern würden. Hinsichtlich der Schlüsselaktionen fordert der WSA eine Beschränkung auf etwa zehn Aktionen, darunter eine für das Euratom-Rahmenprogramm. Für jede Schlüsselaktion sollten nach der Stellungnahme Mittel der öffentlichen und der privaten Hand in Höhe von mindestens 1.000 Mio. ECU zur Verfügung stehen. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Schlüsselaktionen sollte leistungsbezogen erfolgen, und die Finanzierungsmittel sollten für Demonstration, Innovation und KMU ausreichen. Der Ausschuß fordert auch die Reorganisierung und Stärkung der KMU-Innovations- und Beteiligungsaktion und die Formulierung einer "ad hoc"-Unterstützungsmethodik für die Einrichtung technologischer Gemeinschaftsunternehmen. Die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Rahmenprogramm und nichteuropäischen Kooperationsunternehmen, insbesondere COST und EUREKA, wird besonders hervorgehoben. Schließlich betont der Ausschuß die Notwendigkeit der Schaffung einfacher, moderner und transparenter Management-Methoden.

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