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WSA-Stellungnahme zum Fünften FTE-Rahmenprogramm

In seiner Plenarversammlung am 1. Oktober 1997 in Brüssel hat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm einstimmig angenommen. Der Ausschuß fordert die eindeutigere De...

In seiner Plenarversammlung am 1. Oktober 1997 in Brüssel hat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm einstimmig angenommen. Der Ausschuß fordert die eindeutigere Definition und Festigung der Verbindungen zwischen den thematischen Programmen und den horizontalen Programmen. Darüber hinaus müßten die Beziehungen zu Strukturprogrammen und internationalen Kooperationsprogrammen gefestigt werden. Auch sollte die Koordinierung zwischen Gemeinschaftsforschung und nationalen Forschungsprogrammen vergrößert werden, vor allem durch Nutzen der bestehenden Gesetzesbestimmungen für kooperative Tätigkeiten, an denen nur einige Mitgliedstaaten beteiligt sind, und dadurch, daß der Gemeinschaft die Beteiligung an nationalen Programmen gestattet wird. Die Kommission wird aufgefordert, "Trend-Tabellen" aufzustellen, so daß Teilnehmer die Tätigkeiten auf den diversen Ebenen leichter vergleichen können. Es sollte höchstens neun oder zehn Schlüsselaktionen geben, so der Ausschuß, der diese als Gruppen kleiner oder größerer Projekte mit präzisen Zielstellungen und einem begrenzten zeitlichen Rahmen sieht. Jede Schlüsselaktion sollte eine Mindestförderschwelle von 1.000 Mio. ECU haben (sowohl öffentlicher als auch privater Bereich). Der Ausschuß schlägt ferner vor, daß der Umfang der generischen Forschungstätigkeiten bezüglich Wechselwirkung und Koordination mit den Schlüsselaktionen definiert werden sollte, wenn auch in größerem Maße. Dies würde die Kontinuität für die Rahmenprogramme und die Flexibilität gewährleisten, die zum Erreichen neuer Ziele benötigt wird. Neben der Verbesserung von Koordination und Verbindungen zwischen Gemeinschaftsprogrammen inner- und außerhalb des Rahmenprogramms fordert der Ausschuß die Kommission auf, explizite Kooperationsmechanismen mit anderen europäischen Forschungsorganisationen, wie z.B. EUREKA, zu entwickeln. Der Ausschuß betrachtet zudem eine bessere Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse als unbedingt erforderlich und fordert mehr Fördermittel für die horizontalen Maßnahmen, vor allem den für Innovation und KMU. Andere vom Ausschuß angesprochene Punkte verlangen Maßnahmen in den folgenden Bereichen: - Die Einbeziehung von Prognose-, Innovations- und Koordinationseinheiten als Schlüsselaktionen in die spezifischen Programme, um die Verbindung zwischen verschiedenen Politiken und Maßnahmen zu gewährleisten; - Sichtbarkeit und Kohärenz in internationaler Zusammenarbeit für geographische Bereiche; - Bessere Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse innerhalb der thematischen Programme und Schlüsselaktionen; - Ausrichten der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern in größerem Maße auf Verbindungen zwischen Industrie und Universitäten und Forschungszentren; - Klären und Stärken der strategischen Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) als interinstitutionelles Spitzenforschungszentrum zur Erbringung von Unterstützung und Anleitung für die Entscheidungsfindung der Gemeinschaft; - Entwicklung transparenterer, vereinfachter und rationalisierter Verwaltungsverfahren, um Zugänglichkeit zu gewährleisten, und Senken der Kosten, zeitlichen Rahmen und Bürokratie in Übereinstimmung mit der Notwendigkeit, eine Vertrauensbeziehung mit Forschungsteilnehmern und Endanwendern neu aufzubauen. Die Verabschiedung der Stellungnahme des Ausschusses kennzeichnet die letzte Phase im Verabschiedungsprozeß des Fünften Rahmenprogramms. Der Vorschlag wird jetzt vom Parlament und vom Ministerrat erörtert, während das Parlament plant, seine erste Lesung - die nächste Phase im Verfahren - vor Ende 1997 abzuschließen.

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