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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission entscheidet über ihre Strategie für die Sprachübermittlung im Internet

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie ihre Strategie hinsichtlich der Sprachübermittlung im Internet darlegt. Die Kommission hat entschieden, daß die Sprachübermittlung im Internet auf der Basis der gegenwärtigen Standards und Bedingungen ni...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie ihre Strategie hinsichtlich der Sprachübermittlung im Internet darlegt. Die Kommission hat entschieden, daß die Sprachübermittlung im Internet auf der Basis der gegenwärtigen Standards und Bedingungen nicht in den Geltungsbereich der Vorschriften für den Telefon-Sprechverkehr fällt. Die Kommission beabsichtigt eine erneute Überprüfung der Verhältnisse, und könnte dann auf Grund der weiteren Entwicklung der Technologie und des Markts die Sprachübermittlung im Internet in die Vorschriften einbeziehen. Die Mitteilung unterscheidet zwischen den unterschiedlichen, zur Zeit im Internet angebotenen Sprachübermittlungsdiensten. Insbesondere wird eine Unterscheidung zwischen Sprachübermittlung über Computer-Terminals und zwischen normalen Telefonen als Endgeräten getroffen. Die Kommission vertritt die Ansicht, daß nur die Sprachübermittlung zwischen zwei an das öffentliche Netz angeschlossenen, jedoch über das Internet arbeitenden, Telefonen einem Telefonsprechverkehr im Sinne der Vorschriften nahekommt. Die Sprachübermittlung im Internet erfüllt zur Zeit nachfolgende Bedingungen nicht: - Kommunikation wird kommerziell angeboten; - Der Dienst wird der Öffentlichkeit angeboten; - Der Dienst wird zwischen Endgeräten eines öffentlichen, festen, leitungsgebundenen Fernsprechnetzes angeboten; - Es erfolgt die direkte Sprachübermittlung in Echtzeit. Werden diese Bedingungen einmal von Sprachübermittlungsdiensten im Internet erfüllt, und bieten sie eine Dienstqualität, die dem traditionellen Telefonsprechverkehr entspricht, so unterliegen sie den gleichen Vorschriften wie diese traditionellen Dienste. Diese Einschätzung der Kommission folgt umfassenden Beratungen über diese Frage im Verlaufe des Jahres 1997. Diese Strategie fand im Rahmen dieses Prozesses weitgehend Beifall. Das bedeutet, daß die Märkte für Innovation offenbleiben, sowie für die Möglichkeit des Angebots von Multimedia-Sprechverkehr über das Internet. Außerdem bedeutet das, daß Anbieter von Internet-Zugangsmöglichkeiten vorläufig keinen Beitrag zur Finanzierung von Universaldienst-Verpflichtungen leisten müssen, wie dies bei traditionellen Anbietern von Telefondiensten der Fall ist. Der vollständige Wortlaut dieser Mitteilung findet sich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. C 6 vom 10.1.1998 S. 4). Er kann auch über den Europa World Wide Web-Server ferngeladen werden unter: http://europa.eu.int/en/comm/dg04/law/liber/libera.htm

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