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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission empfiehlt, die Versenkung stillgelegter Offshore-Förderanlagen im Meer zu beenden

Die Europäische Kommission hat auf Initiative von Frau Ritt Bjerregaard, des für Umweltfragen zuständigen Kommissionsmitglieds, und von Herrn Christos Papoutsis, für Energie zuständiges Kommissionsmitglied, eine Mitteilung angenommen, in der sie empfiehlt, die Versenkung still...

Die Europäische Kommission hat auf Initiative von Frau Ritt Bjerregaard, des für Umweltfragen zuständigen Kommissionsmitglieds, und von Herrn Christos Papoutsis, für Energie zuständiges Kommissionsmitglied, eine Mitteilung angenommen, in der sie empfiehlt, die Versenkung stillgelegter Offshore-Förderanlagen in den europäischen Gewässern künftig zu vermeiden. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, daß alle rund 600 in europäischen Gewässern befindlichen Anlagen - mit wenigen Ausnahmen - vollständig, sicher und zu wirtschaftlichen Bedingungen an Land transportiert und verwertet oder sicher beseitigt werden können. Künftige Regelungen dieser Fragen sollten deshalb auf ein Verbot der Beseitigung solcher Anlagen im Meer ausgerichtet sein. Gemäß dieser Mitteilung wäre hiervon nur die Kategorie der bereits errichteten großen Betonplattformen, für die es zur Zeit keine erprobten Entfernungsverfahren gibt und deren Beseitigung auf die Umwelt nur beschränkte Auswirkungen hat. Ferner wird anerkannt, daß in einigen wenigen Fällen für bereits errichtete Anlagen eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden könnte. Dies sollte jedoch nur nach individueller Beurteilung und Befragung aller beteiligten Parteien erfolgen. Der Rat wird ersucht zu bestätigen, daß die Kommission diese Strategie künftig im Namen der Europäischen Union vertreten soll. Im Juli werden hierzu im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, das auch für die Nordsee gilt, Verhandlungen auf Ministerebene geführt, um dieser neuen Regelung ihre endgültige Form zu geben. Die Europäische Union ist bereits Vertragspartei eines ähnlichen Verbots in der Ostsee. "Der heute gefaßte Beschluß zeigt, daß die durch den Fall Brent Spa ausgelöste Diskussion für den Umweltschutz einen bedeutenden Sieg zur Folge gehabt hat, und veranschaulicht die Bedeutung, die die Kommission dem Umweltschutz beimißt", führte das für Umweltfragen zuständige Kommissionsmitglied Bjerregaard aus. Herr Papoutsis, der ebenfalls eng an den Vorbereitungen zu der Mitteilung beteiligt war, betonte: "Ich bin erfreut darüber, daß wir mit Erfolg Anliegen sowohl der Energiepolitik als auch des Umweltschutzes nachgekommen sind. Die Beseitigung im Meer ist weder eine realistische noch eine wünschenswerte Option für die meisten stillgelegten Öl- und Gasförderanlagen. Durch die Förderung der Demontage und Verwertung auf dem Festland kommen wir nicht nur dem Umweltschutz entgegen, sondern wir schaffen überdies Arbeitsplätze in Gemeinschaften, die einen dringenden diesbezüglichen Bedarf haben."

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