Unterstützungsmechanismus für die Einrichtung transnationaler Gemeinschaftsunternehmen für KMU in der Europäischen Gemeinschaft
Die Europäische Kommission, GD XXIII, hat eine Aufforderung zur Interessensbekundung bekanntgemacht, die sich an Finanzinstitutionen richtet, die an einem Netz der Europäischen Gemeinschaft interessiert sind, das die Einrichtung transnationaler Gemeinschaftsunternehmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Die Kommission hat den Launch einer Initiative zur Unterstützung der Einrichtung transnationaler Gemeinschaftsunternehmen innerhalb der Gemeinschaft beschlossen (JEV-Joint European Venture). Zunächst werden die erforderlichen Finanzierungsmittel dem mehrjährigen Programm für die Förderung von KMU in der Gemeinschaft entnommen. Inzwischen wurde dem Rat jedoch auch ein Antrag auf Gewährung umfangreicher zusätzlicher Mittel im Zusammenhang mit der Initiative "Wachstum und Beschäftigung" unterbreitet. Diese Initiative sieht einen gemeinschaftlichen Beitrag zur Deckung eines Teils des Aufwands vor, der im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Gemeinschaftsunternehmens entstanden ist. Der Höchstbeitrag je Projekt beläuft sich auf 100.000 ECU. Damit sollen 50% der förderungswürdigen Ausgaben bis zu maximal 50.000 ECU gedeckt werden. Förderungswürdige Ausgaben sind Ausgaben, die sich auf die Konzeption und die Einrichtung transnationaler Gemeinschaftsunternehmen durch KMU in der Europäischen Gemeinschaft beziehen. Dazu gehören u.a. der Aufwand für Marktstudien, die Vorbereitung der Rechtsform und der Geschäftsplan, sowie für die Einschätzung der Umweltauswirkungen und andere Aufwendungen, die bei der Einrichtung eines Gemeinschaftsunternehmens unvermeidbar sind (10% des insgesamt investierten Betrags). Diese Initiative soll gemeinsam mit einem Netz von Finanzinstitutionen durchgeführt werden. Aufgaben des eingerichteten Netzes sind die Unterstützung der Initiative, die Identifizierung potentieller Förderungskandidaten, die Auswertung von Projektvorschlägen, die Verwaltung der gewährten gemeinschaftlichen Zuschüsse und die Verfolgung der ausgewählten Projekte. Die Kommission ermittelt die Förderungswürdigkeit von Projekten aus der Sicht der verfolgten Ziele und insbesondere der Wirkung hinsichtlich der Beschäftigung. Es soll ein System für die Leistung identischer Zahlungen zur Rückerstattung der Aufwendungen aller beteiligten Finanzinstitutionen des Netzes eingerichtet werden. Bei der Auswahl der Finanzinstitutionen, die in das Netz einbezogen werden sollen, stellt die Kommission nach Möglichkeit sicher, daß sich das Netz auf die gesamte Gemeinschaft erstreckt und für die spezifischen Merkmale des Finanzsektors in jedem Mitgliedstaat repräsentativ ist. Projektfördernde KMU können dabei eine Finanzinstitution ihrer Wahl im gesamten Netz ansprechen. Zwischen der Kommission und den ausgewählten Finanzinstitutionen werden allgemeine Verträge abgeschlossen, in denen die spezifischen Maßnahmen für die durchzuführenden Arbeiten festgelegt werden.