Mehrjähriges Forschungsaktionsprogramm (EWG) auf dem Gebiet der Biotechnologie (BAP), 1985 - 1989
Aufbau einer unterstützenden Infrastruktur für biotechnologische F&E in Europa, Abschaffung der die Nutzung moderner Biologie in Industrie und Landwirtschaft hindernden Engpässe durch Forschung und Ausbildung sowie Bewertung der möglicherweise damit verbundenen potentiellen Biorisiken.
Zwei Aktionen:
- Forschung und Ausbildung:
. Flankierende Maßnahmen für F&E in der Biotechnologie:
Forschung im Bereich der Bioinformatik und Sammlung biotischer Stoffe;
. Grundlegende Biotechnologie:
Zwei COST-Maßnahmen (primäre aquatische Biomasse ((Makromeeresalgen)) und In-vitro-Pflanzenkulturen) unter Berücksichtigung von Forschung und Ausbildung sowie Beteiligung an der Tätigkeit der Arbeitsgruppe Technologie, Wachstum und Beschäftigung;
- Konzertierung:
Verbesserung von Standards und Fähigkeiten in den Biowissenschaften sowie Steigerung der strategischen Effektivität ihres Einsatzes zur Erreichung sozialer und wirtschaftlicher Ziele der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Kommission war, unterstützt von dem Verwaltungs- und Koordinierungsausschuß (BVK) Biotechnologie, für die Durchführung des Programms durch Vertragsforschung, Ausbildung und konzertierte Aktionen verantwortlich.
%An industrielle Organisationen, Forschungslabors und Universitätsinstitute wurden einzeln oder gemeinschaftlich Verträge mit Kostenteilung vergeben. Verträge, die technologische Ressourcen von Unternehmen und Institutionen aus verschieden Mitgliedstaaten vereinten, wurde Vorrang eingeräumt. Zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft fand ein regelmäßiger Informationsaustausch über die im Rahmen konzertierter Aktionen durchgeführten Forschungsarbeiten statt.
Die Gemeinschaft war befugt, mit an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) beteiligten Drittstaaten bzw. mit internationalen Organisationen Vereinbarungen abzuschließen, um eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den konzertierten Aktionsprojekten der Gemeinschaft und den entsprechenden Programmen solcher Staaten bzw. internationalen Organisationen sicherzustellen.
Im zweiten Jahr wurde das Programm überprüft und die Ergebnisse an den Rat sowie das Europäische Parlament weitergeleitet.