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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte und zur Förderung der Benutzung von Multimedia-Inhalten in der entstehenden Informationsgesellschaft (INFO2000), 1996-1999

 
Das Programm INFO2000 beschäftigt sich im europäischen Kontext vor allem mit dem Übergang vom gedruckten zum elektronischen Veröffentlichungswesen und mit den sich schnell entwickelnden interaktiven Multimedia-Informationsdiensten.

Angesichts des politischen Handlungsbedarfs auf europäischer Ebene wird vorgeschlagen, den Übergang Europas zur Informationsgesellschaft zu fördern, wie dies auch im Weißbuch der Kommission über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, in den Empfehlungen des Bangemann-Berichtes über "Europa und die globale Informationsgesellschaft", in den Ergebnissen der Gipfeltreffen von Korfu und Essen sowie im Aktionsplan der Kommission über "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" zum Ausdruck kommt. Das Programm berücksichtigt außerdem die Fortschritte, die im Rahmen des im Februar 1995 in Brüssel von der Kommission veranstalteten G7-Ministertreffens zur Informationsgesellschaft erzielt wurden.

INFO2000 richtet sich sowohl an Nutzer als auch an Leistungserbringer vorwiegend inhaltbezogener Aktivitäten in der Informationswertekette. Im Rahmen des Programms bezieht sich der Begriff "Inhalt" auf Daten, Text, Ton, Bilder oder deren multimediale Kombinationen, die in analogem oder digitalem Format auf einer Vielzahl von Trägern wie etwa Papier, Mikrofilm, magnetischen oder optischen Speichermedien wiedergegeben werden. Andererseits ist die "Inhalte-Industrie" an der Schaffung, Entwicklung und Zusammenstellung bzw. dem Vertrieb von inhaltbezogenen Produkten und Diensten beteiligt.
% Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich die Aktivitäten im Rahmen von INFO2000 mit folgenden Fragen:

- Herstellung von Quellenmaterial für Bilder, Texte, Graphiken, Musik, Ton;
- Entwicklung von Inhalten für Datenbanken, elektronische Buchtitel, CD-ROM/CD-I-Titel, Spiele-Titel und interaktive Fernsehprogramme;
- Zusammenstellung von Inhalten, Erstellung von Informationsdiensten wie etwa Online-Datenbanken, videotex-, audiotex- und fax-gestützte Dienste, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, interaktive Fernsehdiensten, elektronische Bücher, CD-ROM/CD-I Informations- und Infotainment-Produkte etc.;
- Verbreitung von Inhalten, Nutzung von Übertragungsmöglichkeiten wie etwa optische und magnetische Medien, Kabel, Satelliten- und Telefonnetze, Mobilnetze und Papier;
- Endnutzer, wie z.B. große und kleine Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, die freien Berufe, Forscher, der Erziehungs- und Ausbildungssektor, Verbraucher und Bürger. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf diejenigen Endnutzer, die aufgrund der in Richtung auf elektronische Märkte und Gemeinschaften fortschreitenden Entwicklung zu Erbringern von Informationsdiensten werden.

Die Aktionen im Rahmen des Programms verfolgen einen zweifachen Ansatz, der sich zunächst auf die grundsätzliche Stärke der europäischen Inhalte-Industrie stützt und sich sodann mit einigen der Schwachstellen sowohl dieser Industrie als auch der Märkte in Europa befaßt. In dieser Hinsicht ergänzt und verstärkt INFO2000 andere Gemeinschaftsaktivitäten und -initiativen zur Förderung der entstehenden Industrie für Multimedia-Inhalte in Europa, namentlich diejenigen, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

- Die Liberalisierung von Telekommunikationsnetzen und -diensten zum 1. Januar 1998, die die Inhaltsverbreitung erleichtern und zu einer Senkung der Verbreitungskosten führen wird;
- Ein klarer und beständiger Regelungsrahmen, insbesondere in bezug auf geistige Eigentumsrechte und Schutz der Privatsphäre;
- Forschung und technologische Entwicklung (FTE) in bezug auf Anwendungen von öffentlichem Interesse, insbesondere die spezifischen Programme innerhalb des Vierten Rahmenprogramms auf dem Gebiet der Telematikanwendungen, hochentwickelter Kommunikationstechnologien und -dienste (ACTS) sowie der Informationstechnologien (ESPRIT);
- Gemeinschaftsprogramme, die die Bereiche Kultur (RAPHAEL), KMU (das integrierte Programm für KMU im Handwerkssektor) sowie Erziehung und berufliche Bildung (SOCRATES und LEONARDO DA VINCI) betreffen.

INFO2000 beschäftigt sich nicht mit denjenigen spezifischen Problemen im Bereich der audiovisuellen Industrie, die Gegenstand anderer zielgerichteter politischer Maßnahmen sind, namentlich des Aktionsplans zur Einführung hochentwickelter Fernsehdienste in Europa, der MEDIA-Programme sowie der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen".
Verstärkung der Nachfrage nach Multimedia-Inhalten sowie der Nutzung dieser Inhalte, Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Entwicklung der europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte sowie Beitrag zur beruflichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der europäischen Bürger.
Drei Aktionslinien und flankierende Maßnahmen:

- Anregung der Nachfrage sowie verstärkte Aufklärung:
. Schaffung neuer Märkte durch verstärkte Aufklärung auf europäischer Ebene innerhalb bestimmter Nutzergruppen;
. Förderung einer europaweiten Bildung von Nutzer-Clustern;

- Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors in Europa:
. Entwicklung von Strategien zum Zugriff auf Informationen des öffentlichen Sektors in Europa und zu deren Nutzung;
. Verknüpfung von Verzeichnissen über die Informationen des öffentlichen Sektors in Europa;
. Ausnutzung der Inhaltsressourcen des öffentlichen Sektors;

- Anregung des europäischen Multimedia-Potentials:
. Katalysewirkung für hochwertige europäische Multimedia-Inhalte;
. Handel mit multimedialen geistigen Eigentumsrechten;
. Entwicklung und Austausch bester Geschäftspraktiken;

Flankierende Maßnahmen:
. Beobachtung und Analyse des Multimedia-Inhaltes;
. Förderung einer umfassenderen Verwendung von Normen für Multimedia-Inhalte;
. Förderung der Entwicklung spezifischer beruflicher Fähigkeiten auf europäischer Ebene;
. Entwicklung und Austausch bester Praktiken.
Die Kommission ist mit Unterstützung eines beratend tätigen Ausschusses, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz eines Kommissionsvertreters zusammensetzt, für die Durchführung des Programms verantwortlich. Sie stellt in Absprache mit dem Beratungsausschuß und anderen Experten ein Arbeitsprogramm auf, das an die Handelsverbände und andere interessierte Stellen verteilt wird.

Die Richtwerte in der Aufteilung des Programmhaushaltes lauten wie folgt: Erhöhung der Nachfrage und verstärkte Aufklärung: 22-32%; Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors in Europa: 18-23%; Anregung des europäischen Multimedia-Potentials: 45-57%; Flankierende Maßnahmen: 3-8 %. Diese Aufschlüsselung schließt nicht aus, daß ein Projekt möglicherweise mehrere Aktivitäten berührt.

Die genannten Maßnahmen sind im wesentlichen im Wege direkter Aktionen und wenn möglich auf Kostenteilungsbasis durchzuführen. Die von der Gemeinschaft für kostenteilige Projekte zur Verfügung gestellten Mittel liegen in der Regel nicht über 50 % der Projektkosten; die finanzielle Beteiligung ist um so niedrigerer, je weiter das Projekt an die Marktfähigkeit heranrückt.

Die Auswahl der kostenteiligen Projekte basiert zum größten Teil auf dem üblichen Verfahren der Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Wesentliches Kriterium für eine Finanzierung von Projekten im Rahmen der Aufrufe ist ihr potentieller Beitrag zur Erreichung der Programmziele. Umsetzungsverfahren berücksichtigen die Interessen der verschiedensten Marktakteure und erleichtern ihnen die Teilnahme an dem Programm.

Die Kommission kann ein flexibleres Finanzierungsverfahren unabhängig von den Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen einführen, um Anreize zur Bildung von Partnerschaften - insbesondere unter Beteiligung von KMU und Organisationen aus benachteiligten Regionen - oder für die Durchführung explorativer Maßnahmen in unterschiedlichen Segmenten des Multimedia-Inhalt-Marktes zu schaffen. Dieses Verfahren kann, wenn es nützlich erscheint, auf Dauer angewendet werden.

Es umfaßt auch zusätzliche Anreize, die die Teilnahme von KMU und Organisationen aus benachteiligten Regionen in allen Bereichen des Programms fördern sollen.

In Ausnahmefällen kann die Kommission auch nicht angeforderte Projektvorschläge in Betracht ziehen, bei denen es um eine besonders Erfolg versprechende und bedeutende Entwicklung auf dem Multimedia-Markt, einen höchst innovativen Ansatz oder eine außergewöhnliche Technologie oder Methodologie geht und die im Rahmen des normalen Ausschreibungsverfahrens nicht eingereicht werden können.

Projekte, die vollständig von der Kommission über Studien- und Dienstleistungsverträge finanziert werden, sind im Wege von Ausschreibungen nach Maßgabe der Finanzierungsvorschriften der Kommission durchzuführen. Die Kommission übernimmt außerdem verschiedene vorbereitende, begleitende und flankierende Aktivitäten, um die allgemeinen Programmziele und die spezifischen Ziele der einzelnen Aktionslinien zu erreichen. Zu diesen Aktivitäten können gehören:

- Studien und Beratungsleistungen zur Förderung des Programms;
- Vorläufige Maßnahmen zur Vorbereitung zukünftiger Aktivitäten;
- Maßnahme zur Erleichterung sowohl der Teilnahme an dem Programm als auch des Zugriffs auf die im Rahmen des Programms erzielten Ergebnisse;
- Publikationen und Aktivitäten zur Verbreitung, Förderung und Nutzung von Ergebnissen;
- Analyse möglicher, mit dem Programm im Zusammenhang stehender sozioökonomischer Folgen;
- Flankierende Maßnahmen wie etwa Beobachtung und Analyse des Marktes für Multimedia-Inhalte, Anregung einer weitreichenderen Nutzung von Normen für Multimedia-Inhalte sowie Förderung der Entwicklung spezifischer beruflicher Fähigkeiten auf europäischer Ebene.

Die Teilnahme an dem Programm steht - normalerweise ohne finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinschaft - auch Rechtspersönlichkeiten offen, die in Drittländern niedergelassen sind, sowie internationalen Organisationen, vorausgesetzt ihre Teilnahme trägt effektiv zur Durchführung des Programms bei und entspricht dem Grundsatz wechselseitiger Vorteilsgewährung. Ausnahmsweise kann die Finanzierung der Teilnahme internationaler Organisationen auf der gleichen Grundlage erfolgen wie die finanzielle Unterstützung von Rechtspersönlichkeiten, die in der Europäischen Union niedergelassen sind.

Um sicherzustellen, daß die unter INFO2000 geförderten Aktivitäten die Entwicklungen im globalen Kontext ergänzen, richtet sich die Aufmerksamkeit besonders auf Verbindungsinitiativen innerhalb des Programms zu den 11 kürzlich im Rahmen des G7-Ministertreffens zur Informationsgesellschaft gestarteten Projekten sowie zu den entsprechenden Aktivitäten internationaler Organisationen, wie etwa der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Welthandelsorganisation (WTO) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und des Europarates.

Zwei Bewertungsberichte über die Durchführung der Aktion im Rahmen des Programms werden nach der Hälfte des Umsetzungszeitraums und nach Abschluß des Programms von einer unabhängigen Expertengruppe erstellt. Nach Durchsicht durch den Beratungsausschuß wird die Kommission beide Berichte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie dem Ausschuß der Regionen vorlegen. Gestützt auf diese Berichte kann die Kommission Vorschläge für eine Anpassung der programmatischen Zielrichtung unterbreiten.