Sektorspezifisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm (EWG) im Bereich der Forschung über Medizin und öffentliches Gesundheitswesen (1982-1986)
Zur Erhöhung der Effizienz der F&E Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich Medizin und öffentliches Gesundheitswesen, durch Mobilisierung des Forschungspotentials einzelstaatlicher Programme und zur Sicherstellung ihrer allmählichen Koordination auf Gemeinschaftsebene sowie zur Verbesserung wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse in diesem Sektor, unter besonderer Berücksichtigung des Potentials für industrielle und wirtschaftliche Entwicklung.
Drei Unterprogramme:
- Gesundheitsprobleme:
Projekte, die mit den Gesundheitsproblemen von Geburt und hohem Alter sowie mit dem Versagen der Anpassungsfähigkeit des Menschen verbunden sind;
Gesundheitsressourcen:
Entwicklung der Forschung im Bereich Gesundheitswesen, Gesundheitstechnologie und Humankapital;
- Persönliche Umgebung (Ernährung und Pharmazeutik):
Kenntnisse über die Auswirkungen von Gesundheit und Eßgewohnheiten sowie die Einnahme von Drogen.
Mit Hilfe eines Ausschusses für allgemeine konzertierte Aktion sowie von vier separaten Ausschüssen für konzertierte Aktion (COMAC) war die Kommission für die Umsetzung des Programms nach der Methode der konzertierten Aktion zuständig. Das bedeutete, daß die von den Mitgliedstaaten zur Koordination auf Gemeinschaftsebene ausgewählten Forschungsprojekte von den Mitgliedstaaten in ihren einzelstaatlichen Instituten durchgeführt und ganz aus den betreffenden einzelstaatlichen Budgets finanziert wurden.
Die Kommission wurde ermächtigt, Verträge mit Nichtmitgliedstaaten zur Teilnahme an Projekten auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) abzuschließen, damit sie sich dem Programm entweder ganz oder teilweise anschließen konnten.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission tauschten alle nützlichen Informationen über die Durchführung der Forschung aus, die von dem Entschluß des Rates betroffen war. Vor Ablauf des dritten Jahres wurde das Programm im Hinblick auf eine mögliche Revision bewertet. Ein Bericht über die Bewertung wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.