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Protection without Ratification? International Refugee Law beyond States Parties to the 1951 Refugee Convention

Projektbeschreibung

Einfluss der Flüchtlingskonvention auf Nichtunterzeichnerstaaten

Das 1951 verabschiedete Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dessen Protokoll aus dem Jahr 1967 bilden die Grundlage für das internationale Flüchtlingssystem. Zwar haben die meisten Länder das Abkommen und sein Protokoll unterzeichnet oder ratifiziert, viele der führenden Aufnahmeländer für Geflüchtete haben das jedoch nicht. Da Jordanien beispielsweise das Abkommen von 1951 nicht ratifiziert hat, fehlt Hunderttausenden vertriebenen Menschen im Land die Rechtsgrundlage für die Anerkennung als Geflüchtete. Die Türkei ist ein weiteres Beispiel. Da sie das Protokoll aus dem Jahr 1967 nicht ratifiziert hat, erkennt die Türkei nur Geflüchtete aus Europa an. Im Rahmen des EU-finanzierten Projekts BEYOND soll der Einfluss der Flüchtlingskonvention auf Nichtunterzeichnerstaaten erforscht werden. Außerdem soll untersucht werden, inwieweit sich diese Nichtunterzeichnerstaaten am Aufbau eines internationalen Flüchtlingsrechtssystems beteiligen. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf vier der weltweit führenden Aufnahmeländern für Geflüchtete: Bangladesch, dem Libanon, Pakistan und der Türkei.

Ziel

Many of the world’s top refugee-hosting countries have neither signed nor ratified the 1951 Refugee Convention. So do international conventions make a difference? The Refugee Convention represents a paradigmatic – and exceptionally timely – test of this theoretical and empirical puzzle, for refugee protection is increasingly politicized and has wide-ranging implications for state sovereignty.

The BEYOND project fundamentally reconsiders the impact of international refugee law by developing the first genuinely global and systematic theoretical framework for understanding the behaviour and position of states that have chosen not to sign the Refugee Convention – especially those that still accept the lion’s share of the world’s refugees. These non-party states, overlooked by scholarship and seen as ‘exceptions’ to the international refugee law regime, are at the core of this project rather than the margins. BEYOND asks:

1. What is the influence of the Refugee Convention in non-party states?
2. How do these non-party states engage with and help create the international refugee law regime?

BEYOND exposes and analyzes the various ways non-party states relate to international refugee law. It brings an innovative combination of methods to bear, including case studies on 4 of the world’s top 7 refugee-hosting states–Turkey, Lebanon, Pakistan and Bangladesh. The sub-projects investigate BEYOND’s two basic hypotheses: 1. The Refugee Convention has a significant influence on the behaviour of non-party states; and 2. Non-party states engage with, and help shape developments within, international refugee law.

BEYOND sheds crucial, empirically grounded light on the prevailing assumptions about whether and why non-party states are exceptional. It also advances our theoretical and scientific understanding of the complex effects of international conventions more generally.

Wissenschaftliches Gebiet (EuroSciVoc)

CORDIS klassifiziert Projekte mit EuroSciVoc, einer mehrsprachigen Taxonomie der Wissenschaftsbereiche, durch einen halbautomatischen Prozess, der auf Verfahren der Verarbeitung natürlicher Sprache beruht. Siehe: Das European Science Vocabulary.

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Schlüsselbegriffe

Schlüsselbegriffe des Projekts, wie vom Projektkoordinator angegeben. Nicht zu verwechseln mit der EuroSciVoc-Taxonomie (Wissenschaftliches Gebiet).

Programm/Programme

Mehrjährige Finanzierungsprogramme, in denen die Prioritäten der EU für Forschung und Innovation festgelegt sind.

Thema/Themen

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind nach Themen gegliedert. Ein Thema definiert einen bestimmten Bereich oder ein Gebiet, zu dem Vorschläge eingereicht werden können. Die Beschreibung eines Themas umfasst seinen spezifischen Umfang und die erwarteten Auswirkungen des finanzierten Projekts.

Finanzierungsplan

Finanzierungsregelung (oder „Art der Maßnahme“) innerhalb eines Programms mit gemeinsamen Merkmalen. Sieht folgendes vor: den Umfang der finanzierten Maßnahmen, den Erstattungssatz, spezifische Bewertungskriterien für die Finanzierung und die Verwendung vereinfachter Kostenformen wie Pauschalbeträge.

ERC-STG - Starting Grant

Alle im Rahmen dieses Finanzierungsinstruments finanzierten Projekte anzeigen

Aufforderung zur Vorschlagseinreichung

Verfahren zur Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen mit dem Ziel, eine EU-Finanzierung zu erhalten.

(öffnet in neuem Fenster) ERC-2019-STG

Alle im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Projekte anzeigen

Gastgebende Einrichtung

UNIVERSITETET I OSLO
Netto-EU-Beitrag

Finanzieller Nettobeitrag der EU. Der Geldbetrag, den der Beteiligte erhält, abzüglich des EU-Beitrags an mit ihm verbundene Dritte. Berücksichtigt die Aufteilung des EU-Finanzbeitrags zwischen den direkten Begünstigten des Projekts und anderen Arten von Beteiligten, wie z. B. Dritten.

€ 1 499 580,00
Adresse
PROBLEMVEIEN 5-7
0313 Oslo
Norwegen

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Region
Norge Oslo og Viken Oslo
Aktivitätstyp
Higher or Secondary Education Establishments
Links
Gesamtkosten

Die Gesamtkosten, die dieser Organisation durch die Beteiligung am Projekt entstanden sind, einschließlich der direkten und indirekten Kosten. Dieser Betrag ist Teil des Gesamtbudgets des Projekts.

€ 1 499 580,00

Begünstigte (1)

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