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IRDAC-Stellungnahme über den Vorschlag betreffend Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung von Forschungsergebnissen im Fünften Rahmenprogramm

Der Beratende Ausschuß für industrielle Forschung und Entwicklung (IRDAC) der Europäischen Kommission hat eine Arbeitsgruppe zur Beratung der Kommission bei der Revision des Modellvertrages für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm gegründet. Der neue Modellvertrag wird weitgehend dur...

Der Beratende Ausschuß für industrielle Forschung und Entwicklung (IRDAC) der Europäischen Kommission hat eine Arbeitsgruppe zur Beratung der Kommission bei der Revision des Modellvertrages für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm gegründet. Der neue Modellvertrag wird weitgehend durch den Inhalt des Beschlusses betreffend die Regeln für die Teilnahme und für die Verbreitung der Ergebnisse im Fünften Rahmenprogramm bestimmt, der gegenwärtig im Rat und Parlament diskutiert wird. IRDAC hat vor kurzem eine Stellungnahme über den Vorschlag der Kommission für diese Regeln verabschiedet. Diese Regeln dienen der Bereitstellung eines vollständigen, kohärenten und transparenten Rahmens, der eine harmonisierte Durchführung aller spezifischen Programme ermöglicht. IRDAC ist der Ansicht, daß der Kommissionsvorschlag eine Anzahl von Verbesserungen in bezug auf die gegenwärtig im Vierten Rahmenprogramm bestehenden Regeln enthält, einschließlich: - Der Tatsache, daß die Regeln für Teilnahme und Verbreitung in einen einzigen Entwurf für einen Beschluß des Rates integriert sind (gegenwärtig zwei getrennte Beschlüsse im Vierten Rahmenprogramm); - Der Tatsache, daß die Nutzung der FTE-Ergebnisse stärker betont wird als ihre Verbreitung; - Die Einfügung der Möglichkeit des "ausschließlichen Rechts" in der Nutzung der Forschungsergebnisse; - Der Berechtigung potentieller Benutzer, in spezifischen und Fällen und in Fällen mit ausdrücklicher Einwilligung, Finanzmittel der Gemeinschaft zu erhalten. Es gibt jedoch bestimmte Aspekte des Kommissionsvorschlags, die IRDAC zufolge Anlaß zur Beunruhigung geben. Dazu gehören: - Die Einführung von neuer und unbestimmter Terminologie und Definitionen, die häufig nicht mit den gegenwärtigen Verfahren in der Industrie übereinstimmen; - Es wurden zuviel Kriterien für die Ausarbeitung und Bewertung von Vorschlägen aufgestellt; - Es bestehen Probleme mit integrierten Projekten (Forschung und Demonstration) sowohl in bezug auf die "Modulation" oder Mischung der Finanzebenen für beide Teile zusammen als auch für die Regeln über das geistige Eigentumsrecht für den Forschungsteil von Projekten; - Vereinbarungen betreffend die Teilnahme von Drittländern sind noch immer unklar und müssen angeglichen werden, um den Erfordernissen der europäischen Industrie besser zu entsprechen, insbesondere in bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums; - Außerdem muß die Reichweite des Technologie-Implementierungsplans für die europäische Industrie angeglichen werden.

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