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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Vorschlag von Regeln für die Teilnahme am Fünften FTE-Rahmenprogramm und die Verbreitung der Ergebnisse

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag betreffend Regeln für die Teilnahme am kommenden Fünften FTE-Rahmenprogramm und für die Verbreitung der Ergebnisse von durch das Programm finanzierter Forschung verabschiedet. Mit der Festlegung der Regeln in diesem Anfangszeitra...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag betreffend Regeln für die Teilnahme am kommenden Fünften FTE-Rahmenprogramm und für die Verbreitung der Ergebnisse von durch das Programm finanzierter Forschung verabschiedet. Mit der Festlegung der Regeln in diesem Anfangszeitraum der Verabschiedung des Fünften Rahmenprogramms möchte die Kommission gewährleisten, daß die Regeln auf breiter Basis offen diskutiert werden. Ziel ist die Abfassung von einem einzigen Satz von Regeln, der für die Teilnahme an allen spezifischen Programmen gilt. "Diese Initiative wird den Bürgern die gemeinschaftliche Forschung dank der Einstufung nach den anwendbaren Regeln und ihrer einheitlichen Anwendung durch die spezifischen Programme näher bringen", sagte Frau Edith Cresson, die für Forschung, Innovation, Erziehung und Berufsbildung und Jugend zuständige Kommissarin, nach der Verabschiedung der Regeln. Der Vorschlag für die Entschließung des Rats (COM(97) 587) wurde am 15. Dezember 1997 auf Veranlassung von Frau Edith Cresson verabschiedet. Ein getrennter Vorschlag betreffend die Regeln für die Teilnahme am Euratom-Rahmenprogramm wurde ebenfalls zur gleichen Zeit von der Kommission verabschiedet. Die endgültige Verabschiedung erfolgt voraussichtlich nach der endgültigen Verabschiedung des Fünften Rahmenprogramms als solches. Die gegenwärtigen Regeln und Erfahrungswerte aus dem Vierten Rahmenprogramm bleiben, jedoch werden allmählich neue, aus der Davignon-Auswertung abgeleitete und der für das Fünfte Rahmenprogramm vorgeschlagenen Struktur eingearbeitet. Zu den beibehaltenen Regeln in diesem Vorschlag zählen: - Die Auswahl von FTE-Projekten erfolgt weiterhin hauptsächlich auf der Basis von Aufforderungen zur Unterbreitung von Vorschlägen unter Chancengleichheit für alle auf dem Gebiet der Forschung Tätigen; - Forschungskonsortien für die Durchführung von FTE-Projekten werden weiterhin von transnationaler Art sein; - Der Abschluß von Forschungsverträgen erfolgt unter Anwendung des Prinzips der Erstattung der förderungswürdigen, tatsächlich anfallenden Kosten; - Forschungskonsortien haben die Verpflichtung, die Forschungsergebnisse entweder zu nutzen oder sie zu verbreiten. Zu den neuen, für das Fünfte Rahmenprogramm vorgeschlagenen Regeln zählen: - Festlegung von Teilnahmebedingungen für Rechtspersonen aus Nicht-EU-Ländern, die für alle spezifischen Programme gelten; - Anpassung der Regeln für die Verbreitung und die Nutzung der Ergebnisse auf der Basis des Abstands des Projekts vom Markt, der normalerweise in der Höhe des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft seinen Niederschlag findet; - Förderung der Nutzung der Ergebnisse durch die Möglichkeit des Abschlusses von Exklusivverträgen unter bestimmten Bedingungen, insbesondere bei marktnahen Projekten; - Forderung nach Verbreitung der Ergebnisse, wenn die eingegangene Verpflichtung zur Nutzung nicht eingehalten wird; - Verstärkung der Bedeutung des "technologischen Durchführungsplans" als detailliertes strategisches Instrument zur Beobachtung der Forschungsergebnisse.

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