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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Richtlinien beabsichtigen Verhütung der BSE-Ausbreitung

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben vor kurzem einen Vorschlag veröffentlicht, der die Regeln für die Verhütung und Bekämpfung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) festlegt (1999/C 45/02). Seit 1990 hat die Gemeinschaft ...

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben vor kurzem einen Vorschlag veröffentlicht, der die Regeln für die Verhütung und Bekämpfung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) festlegt (1999/C 45/02). Seit 1990 hat die Gemeinschaft eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um die Gesundheit von Mensch und Tier gegen die Risiken der spongiformen Rinderenzephalopathie (BSE) zu schützen. Diese Maßnahmen stützten sich auf die Schutzklauseln der Richtlinien des Rates zur Regelung der Veterinärkontrollen. Angesichts zunehmender Beweise, daß die Erreger von BSE und der neuen Variante der CJD (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) identisch sind, hat die Kommission für ihren jüngsten Vorschlag wissenschaftliche Stellungnahmen beim Wissenschaftlichen Ausschuß für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit eingeholt. Diese Stellungnahmen enthalten Empfehlungen für Maßnahmen, die die potentielle Gesundheitsgefährdung von Mensch und Tier durch den Kontakt mit infizierten Tierprodukten mindern soll. Der Vorschlag fordert, daß ein Verfahren festgelegt wird, damit der BSE-Status von verschiedenen Ländern und Regionen festgelegt werden kann. Dies wird auf der Grundlage der Information bewertet, die der Kommission über das Inzidenzrisiko, Risiko der Ausbreitung und Risiko der Exposition von Menschen in jeder Region mitgeteilt wird. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten angehalten werden, ein Jahresprogramm zur Überwachung von BSE und Scrapie durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Überwachungsprogramme und jedes erstmalige Auftreten einer TSE sind der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitzuteilen. Der Vorschlag enthält detaillierte Richtlinien für Fütterungs- und Schlachtmethoden zur Verhütung der Übertragung der Krankheit sowie Vorschläge für kommende TSE-Forschung zur Verringerung der zukünftigen Risiken für Menschen. Dazu sollten nationale sowie ein gemeinschaftliches Referenzlabor eingerichtet werden, denen Proben zur Analyse unterbreitet werden. Damit soll die Produktion einheitlicher, standardisierter Ergebnisse gefördert werden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten angehalten, Schulungsprogramme für Personal und für Untersuchungsämter, Tierärzte, Landwirte, mit der Beförderung, Vermarktung und Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere befaßte Personen zu veranstalten. Ferner werden Tierzüchter und andere mit Tieren umgehende Personen, Tierzüchter und Tierhalter und andere mit Tieren umgehende Personen an Schulungen teilnehmen, um das vorgeschlagene Überwachungssystem zu verbessern. Zur Bekämpfung und Tilgung von TSE stellt der Kommissionsvorschlag fest, daß ein TSE-verdächtiges Tier bei amtlicher Bestätigung eines TSE-Falles durch die zuständige Behörde geschlachtet und seine Gewebe an ein anerkanntes Labor zur Analyse weitergeleitet werden soll. Der Vorschlag bestimmt ein Protokoll für die Probe und Analyse von TSE-verdächtigem Gewebe. Falls ein derartiges Protokoll nicht erstellt werden kann, empfiehlt die Kommission den Wissenschaftlern, sich auf das Handbuch des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) über Standards für Diagnosetests und Impfstoffe (Manual of Standards for Diagnostic Tests and Vaccines), Ausgabe Mai 1998, zu beziehen. Die bestimmten nationalen Referenzlaboratorien müssen über qualifiziertes Personal und genügend Anlagen verfügen, um bestätigen zu können, wann die Seuche erstmals auftritt, sowie den Typ und Stamm des TSE-Erregers identifizieren. Außerdem sind sie für die Bestätigung der Befunde aus den regionalen Untersuchungsämtern zuständig. Ferner werden sie die von regionalen Untersuchungsämtern angewandten Diagnosemethoden überprüfen und sind für die Koordinierung von Diagnosestandards und -methoden innerhalb der Mitgliedstaaten zuständig. Nationale Referenzlaboratorien: - können Laboratorien, die der betreffende Mitgliedstaat zugelassen hat, mit Diagnosereagenzien beliefern; - kontrollieren die Qualität aller in diesen Mitgliedstaaten verwendeten Diagnosereagenzien; - lassen regelmäßig Vergleichstests durchführen; - halten die aus in den Mitgliedstaaten bestätigten Isolate oder die entsprechenden Gewebe der betreffenden Seuchenerreger oder diese Erreger enthaltende Isolate oder Gewebe vor; - arbeiten mit dem gemeinschaftlichen Referenzlabor zusammen. Auf Jahresbasis durchgeführte Untersuchungen werden eine histopathologische Untersuchung von Gehirngeweben sowie immunozytochemische und immunodiagnostische Untersuchungen zum Nachweis scrapie-assoziierter Fibrillen (SAF) umfassen. Im Fall von TSE bi Schafen und Ziegen werden Tests zur Identifizierung von Erregerstämmen durchgeführt. Dem Vorschlag zufolge sollten alle drei Untersuchungen durchgeführt werden, wenn die Krankheit zum ersten Mal auftritt. Die Verordnung wird ab 1. Juli 2000 in Kraft treten.

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