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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission ergreift Schritte, um das Vertrauen in die Genehmigungsverfahren für GVO wiederherzustellen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Mitgliedstaaten eine Strategie vorzuschlagen, durch die das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Genehmigungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wiederhergestellt werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die Gen...

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Mitgliedstaaten eine Strategie vorzuschlagen, durch die das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Genehmigungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wiederhergestellt werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die Genehmigungsverfahren für GVO bald wiederaufzunehmen und gleichzeitig die Bedenken der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit GVO sowie Fragen der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten anzugehen. "Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Teil für eine klarere und umfassendere europäische Strategie im Zusammenhang mit GVO und zur Förderung der öffentlichen Diskussion beizutragen", heißt es in einer Erklärung. Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie über die Freisetzung von GVO in die Umwelt hinsichtlich aller neuen GVO-Genehmigungen zu überarbeiten, und zwar nach der inhaltlichen Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament. David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, äußerte sich dazu folgendermaßen: "Das Ziel der Kommission ist die Förderung eines ausgewogenen Konzeptes im Bereich der Biotechnologie, vor allem im Bereich GVO. Die Öffentlichkeit muß sich sicher sein, daß der höchste Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt. Ferner müssen die Bürger in der Lage sein, bei GVO-Erzeugnissen eine informierte Wahl zu treffen." "Ich möchte betonen, daß das Genehmigungssystem eine rein wissenschaftliche Grundlage hat. Die Verbraucher sollten wissen, daß alle von ihnen aufgeworfenen Fragen berücksichtigt werden." Die Genehmigung von GVO-Produkten in der EU stützt sich sowohl auf allgemeine als auch auf spezifische Rechtsvorschriften. 18 Erzeugnisse wurden bisher im Rahmen der allgemeinen EU-Richtlinie 90/220/EWG genehmigt, bei 14 steht die Genehmigung noch aus. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Nach der zweiten Lesung im Europäischen Parlament, die im April abgeschlossen wurde, wird im September ein Schlichtungsverfahren zwischen Rat und Europäischen Parlament eingeleitet. Einigen sich die Institutionen noch in diesem Herbst, dann könnte die Umsetzung der Richtlinie in einzelstaatliches Recht im Frühjahr 2002 abgeschlossen sein. Die Kommission hat vor kurzem eine Reihe von Fakten über GVO in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht, darunter beispielsweise: - Was sind GVO und GVM? - Wie ist die derzeitige gesetzliche Lage zu GVO in der EU und welche GVO sind genehmigt? - Wie erfolgen die Genehmigungs- und Risikobewertungsverfahren? - Was genau ist die wissenschaftliche Meinung, die die Grundlage für GVO in der EU bildet? - Welche Regelungen gibt es für die Etikettierung? - Regeln zur Haftbarkeit für GVO. - In welchem internationalen Kontext werden GVO diskutiert? - Wie sehen die Zukunftspläne aus?

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