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Europäische Lebensmittelbehörde soll zentrale Rolle bei Bewertung von Pestiziden spielen

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass die vorgeschlagene Europäische Lebensmittelbehörde (European Food Authority - EFA) eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung eines überarbeiteten Ansatzes für die Bewertung der Sicherheit von Pestiziden spielen soll. Die neue Be...

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass die vorgeschlagene Europäische Lebensmittelbehörde (European Food Authority - EFA) eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung eines überarbeiteten Ansatzes für die Bewertung der Sicherheit von Pestiziden spielen soll. Die neue Behörde, die 2002 ihre Arbeit aufnehmen soll, wird die derzeitige Rolle des Wissenschaftlichen Pflanzenausschusses als Teil eines weiter gefassten Plans übernehmen, die Bewertungsweise, in der Pflanzenschutzprodukte auf potenzielle Risiken für Umwelt und die menschliche Gesundheit untersucht werden, zu überprüfen. Im Rahmen der neuen Strategie werden eine Aufstockung des für die Pestizidsicherheit zuständigen Personals bis Ende des Jahres und zusätzliche Finanzmittel sowohl für die Kommission als auch für die vorgeschlagene Europäische Lebensmittelbehörde in diesem Bereich vorgeschlagen. Die Pläne umfassen auch Verfahrensänderungen bei der Datenauswertung, engere Zeitrahmen und eine bessere Nutzung der Informationstechnologie. Die Kommission erwartet vor der endgültigen Festlegung ihrer Pläne die Reaktion des Rates und des Europäischen Parlaments. Das Änderungsprogramm wurde als Reaktion auf einen neuen Bericht vorgeschlagen, in dem bestehende Mängel bei der Auswertung dieser Substanzen herausgestellt wurden. In dem Bericht, in dem ein Überblick über die ehrgeizigen, 1991 gestarteten Maßnahmen zur Bewertung von Pestiziden gegeben wird, kamen Probleme wie beispielsweise Ressourcenmangel und schwerfällige Verfahren ans Licht. Die Kommission setzt alles daran, den Bewertungsprozess zu rationalisieren, so dass die Bewertung der bereits existierenden und neuen Pflanzenschutzprodukte noch innerhalb der ursprünglichen Frist bis 2003 erfolgt. Eine Sprecherin der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz sagte jedoch, dass angesichts der Schwierigkeit, die Bewertung innerhalb des durch die Gesetzgebung 1991 gesetzten Zeitrahmens von 12 Jahren fertig zu stellen, eine Verlängerung der ursprünglichen Frist erforderlich werden könnte. Von den 800 Produkten, die auf diese Weise zu bewerten sind, steht auf Gemeinschaftsebene immer noch fast die Hälfte zur Bewertung an. Das Kommissionsmitglied für Gesundheit und Verbraucherschutz David Byrne sagte: "All diese Arbeit soll sicherstellen, dass die aktiven, in Pestiziden verwendeten Substanzen keinerlei Risiko oder Gefahr für Gesundheit und Umwelt darstellen. Es ist daher von höchster Wichtigkeit, dass sie gründlich gemacht wird, auch wenn dies bedeutet, dass mehr Zeit gebraucht wird, als ursprünglich geplant." "Tatsächlich wurden die Ressourcen, die für die Ausführung dieser Aufgabe erforderlich sind, nicht richtig eingeschätzt, als die entscheidenden Gesetze 1991 angenommen wurden. Bevor weitere Entscheidungen vorgeschlagen werden, möchte ich sehr gern die Ansichten des Europäischen Parlaments und des Rates über diesen Bericht abwarten, da wir sorgfältig die potenziellen Auswirkungen einer Verlängerung oder Nichtverlängerung der ursprünglichen Frist von 2003 für die Fertigstellung des Bewertungsverfahrens abwägen müssen. Meiner Meinung nach müssen auch klare Verbesserungen bei der Ausführung dieser Arbeit erfolgen. Diesbezüglich habe ich hohe Erwartungen an die Europäische Lebensmittelbehörde." Der Vorschlag der Kommission, eine unabhängige Europäische Lebensmittelbehörde zu schaffen, wurde mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments im Jahr 2000 ins Leben gerufen. Die neue Einrichtung soll unabhängig von der Europäischen Kommission und den einzelnen Regierungen sein und wird für die Integrität und Unparteilichkeit von Beurteilungen zur Lebensmittelsicherheit verantwortlich sein, während die regulatorischen Befugnisse bei den Mitgliedsstaaten verbleiben.

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