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Europarat verabschiedet Cyberkriminalität-Vertrag - europäische Verbraucher haben zu wenig Vertrauen in Online-Geschäfte

Die im Europarat versammelten stellvertretenden Minister haben die erste internationale Vereinbarung über die Cyberkriminalität verabschiedet. In diesem Vertrag wird eine Rechtspolitik über die Nutzung von Computernetzen für illegale oder terroristische Zwecke festgelegt; auße...

Die im Europarat versammelten stellvertretenden Minister haben die erste internationale Vereinbarung über die Cyberkriminalität verabschiedet. In diesem Vertrag wird eine Rechtspolitik über die Nutzung von Computernetzen für illegale oder terroristische Zwecke festgelegt; außerdem soll er zur stärkeren internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen die Cyberkriminalität beitragen. Dieser Schritt folgt auf den Aufruf von Consumers International (CI), einem Dachverband weltweiter Verbraucherorganisationen, die von den europäischen Regierungen verlangen, mehr gegen den Betrug beim E-Commerce zu unternehmen. Der Vertragsentwurf wird am 8.November der Sitzung der Außenminister in Straßburg vorgelegt. Die Mitgliedstaaten können den Vertrag auf einer internationalen Konferenz in Budapest Ende November unterzeichnen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald er von fünf Staaten, darunter mindestens drei EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert wurde. Zu den Nicht-EU-Unterzeichnerstaaten gehören die USA. Richard Swetenham vom Aktionsplan für mehr Sicherheit im Internet der Europäischen Union sagte dazu: "Nachdem die [Terror-] Anschläge in den USA diese Fragen mehr in den Mittelpunkt gerückt haben, sind von europäischer Seite verschiedene Stellungnahmen als Reaktion auf die in den USA geäußerten Bedenken zu erwarten." Diese Vereinbarung beschäftigt sich in erster Linie mit der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, Verstößen gegen das Urheberrecht, Betrug und Angriffen auf Netzwerke. Darüber hinaus enthält sie ein Protokoll, das die Veröffentlichung von rassistischen Inhalten im Internet unter Strafe stellt. Ferner betrifft der Vertrag die umstrittene Praxis des Abfangens von Kommunikationsdaten zu Zwecken der Strafverfolgung, indem verlangt wird, dass die entsprechenden Behörden in den Unterzeichnerstaaten nach dem innerstaatlichen Recht die Befugnis erhalten, solche Daten zu sammeln oder aufzuzeichnen. Gleichzeitig zur Verabschiedung des Cyberkriminalität-Vertrags durch den Ministerrat verlangt Consumers International (CI) von den europäischen Regierungen erneut die Einhaltung der Fernabsatzrichtlinie der EU, die Überwachung von Websites und die Aufklärung der Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten. Diese Aufforderung basiert auf den Ergebnissen einer internationalen Erhebung von CI, aus der hervorgeht, dass die Verbraucher nach wie vor zurückhaltend sind, was Online-Einkäufe anbelangt. Die Erhebung macht deutlich, dass es auf breiter Front an Verbraucherinformationen mangelt und weniger als die Hälfte der Websites in der EU die Verbraucher über ihr Recht informieren, von einem Vertrag zurückzutreten - der im EU-Recht festgeschriebenen Bedenkzeit. Anna Fielder, Leiterin der CI-Abteilung für entwickelte Volkswirtschaften und Schwellenländer, sagte dazu: "Obwohl das Internet Vorteile für den Verbraucher hat, was Bequemlichkeit und Auswahl anbelangt, schafft ein Medium, wo zahlreiche Waren ihren Bestimmungspunkt nicht erreichen und die Händler den Kaufpreis nicht erstatten, bei den Kunden kein Vertrauen in den Online-Handel."

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