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Strenge Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Stahlindustrie auch nach Auslaufen des EGKS-Vertrags

Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Vorschriften über die staatlichen Beihilfen für die Forschung und Entwicklung (F&E) in der Stahlindustrie vorgeschlagen. Sie empfiehlt, dass nach dem Auslaufen des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS...

Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Vorschriften über die staatlichen Beihilfen für die Forschung und Entwicklung (F&E) in der Stahlindustrie vorgeschlagen. Sie empfiehlt, dass nach dem Auslaufen des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 23. Juli 2002 für die Beihilfen dieselben horizontalen Rahmenbedingungen gelten wie für andere Wirtschaftszweige. Unter dem EGKS-Vertrag, der 1952 von Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet wurde, waren regionale Investitionsbeihilfen sowie Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für die Stahlindustrie verboten, mit einigen wenigen Ausnahmen, darunter Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (F&E). Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll diese Ausnahme unter den neuen Vorschriften aufrechterhalten werden, wobei für die Stahlindustrie dieselben horizontalen Rahmenregelungen wie für andere Wirtschaftszweige gelten. Eine Sprecherin der Kommission sagte gegenüber CORDIS-Nachrichten, dass diese Änderung die Kohle- und Stahlforschung nicht betrifft. "Die Kommission schlägt den Transfer der Vermögenswerte der EGKS (1,6 Milliarden Euro) in den EU-Vertrag vor, wobei die Kommission die Verantwortung für diese Vermögenswerte hat, insbesondere für die geschätzten 45 Millionen Euro pro Jahr, die für die Kohle- und Stahlforschung vorgesehen sind. Diese Forschungsprojekte funktionieren prinzipiell genau wie andere Forschungsprojekte, d.h. sie stellen keinen Wettbewerbsvorteil [...] für ein Unternehmen dar und repräsentieren eine Kofinanzierung. Darüber hinaus wären diese Projekte vorwettbewerblich wie unsere anderen Projekte. Sie sind also sowieso nicht als staatliche Hilfe anzusehen", sagte die Sprecherin. Mangelnde Zuweisungen für die Stahlforschung im Sechsten Rahmenprogramm (RP6) hätten außerdem keine Auswirkungen auf die Forschung in diesem Bereich, da sie auch weiterhin separat abgedeckt würde, wie es bereits unter dem EGKS-Vertrag der Fall gewesen sei, so die Sprecherin weiter. "Kein Rahmenprogramm war jemals für die Stahlforschung zuständig, da diese immer von dem EGKS-Vertrag abgedeckt wurde. Dies wird auch nach dem Außerkrafttreten des Vertrags noch der Fall sein, da die Vermögenswerte noch vorhanden sind und für Forschungstätigkeiten genutzt werden, jedoch vollkommen unabhängig vom RP6", sagte sie. Der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar unterstützte das Verbot von staatlichen Beihilfen: "Die Stahlunternehmen in Europa sind lange ohne einige der den anderen Industriebranchen zur Verfügung stehenden staatlichen Beihilfen ausgekommen und haben diesen Faktor in ihre Strategien einbezogen. Die bisherige strenge Kontrolle der staatlichen Beihilfen hat maßgeblich zur Gewährung eines fairen Wettbewerbs in dieser Branche beigetragen."

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