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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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MdEP wollen Annahme der Vorschläge zum Gemeinschaftspatent mit Änderungen empfehlen

In einem Bericht an das Europäische Parlament wird die spanische Abgeordnete Ana Palacio Vallelersundi für den Ausschuss für Recht und Binnenmarkt am 11.März die Annahme der Vorschläge der Kommission für ein Gemeinschaftspatent mit Änderungen empfehlen. Die Hauptpunkte, die b...

In einem Bericht an das Europäische Parlament wird die spanische Abgeordnete Ana Palacio Vallelersundi für den Ausschuss für Recht und Binnenmarkt am 11.März die Annahme der Vorschläge der Kommission für ein Gemeinschaftspatent mit Änderungen empfehlen. Die Hauptpunkte, die bisher eine Einigung des Ministerrats über die Vorschläge verhindert haben, betreffen die Sprachenregelung, das geltende Rechtssystem und die Aufgaben der nationalen Patentämter in der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Patentamt (EPA). Was die Sprachenfrage anbelangt, befürwortete der Rechtsausschuss Palacio Vallelersundis Vorschlag, wonach die Sprachenregelung dem Beispiel des Systems der Gemeinschaftsmarken folgen soll, wo Anträge in jeder Amtssprache der Gemeinschaft eingereicht werden können. Allerdings müsse der Antragsteller eine zweite Sprache, die so genannte Verfahrenssprache, angeben, bei der es sich entweder um Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch handelt. Der Antragsteller würde in diesem Fall akzeptieren, für das Verfahren (einschließlich des Widerspruchs, des Widerrufs oder der Ungültigerklärung) diese Zweitsprache zu verwenden. Wird der Antrag in einer anderen als den fünf genannten Sprachen vorgelegt, würde das EPA die Übersetzung in die vom Antragsteller angegebene Verfahrenssprache veranlassen. Was das Rechtssystem anbelangt, hat der Ausschuss mehrere umfassende Änderungsvorschläge an der Vorlage der Kommission. Während die Kommission vorschlägt, dass sowohl die erst- als auch die zweitinstanzliche Zuständigkeit bei dem neuen Gemeinschaftsgericht für geistiges Eigentum liegen soll, spricht sich der Ausschuss für die erstinstanzliche Zuständigkeit von in Patentverfahren bewährten nationalen Gerichten als Gemeinschaftspatentgerichte und die zweitinstanzliche Zuständigkeit des Gemeinschaftsgerichts für geistiges Eigentum aus. Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass die nationalen Patentämter weiterhin eine wichtige Rolle in Fragen des Gemeinschaftspatents spielen. Die MdEP betonen in diesem Zusammenhang, dass das EPA die Möglichkeit besitzen sollte, die nationalen Ämter anzuweisen, Forschungsberichte über eine begrenzte Zahl von Patentanträgen vorzulegen, sofern diese die zuvor vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Ferner sollte ein System der Qualitätskontrolle eingeführt werden, für welches die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem EPA die Weisungsbefugnis besitzt.

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