Kommission ergreift Maßnahmen gegen fünf Mitgliedstaaten zur Durchsetzung des entbündelten Zugangs zum Teilnehmeranschluss
Die Europäische Kommission hat nun aufgrund der Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf Mitgliedstaaten eingeleitet. Die fünf Länder gewährleisten noch immer nicht, dass die etablierten Betreiber ein vollständiges und hinreichend detailliertes Standardangebot veröffentlichen, so wie es in der "Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss" festgelegt ist. Bei den fünf Mitgliedstaaten, denen ein Vertragsverletzungsverfahren droht, handelt es sich um Deutschland, Frankreich, Irland, die Niederlande und Portugal. Das Standardangebot des etablierten Betreibers muss soweit entbündelt sein, dass Mitbewerber nur für das bezahlen, was sie auch benötigen. Insbesondere muss es eine Kostenaufstellung für den Zugang zu Teilnetzen enthalten, damit ein Betreiber seine Netzausrüstung nicht erst in der Ortsvermittlungsstelle, sondern näher am Standort seines Kunden etablieren kann. "Die Regulierungsbehörden und Betreiber hatten genügend Zeit, um den Bestimmungen der EU-Verordnung nachzukommen, so dass es jetzt keine weiteren Verzögerungen bei der Öffnung der Ortsnetze geben darf. Die von uns zuvor ergriffenen Maßnahmen zeigten unmittelbar Wirkung, und ich hoffe, dass die nationalen Behörden schnell handeln werden, um die Probleme abzustellen, auf die wir mit unserer jüngsten Entbündelungsentscheidung abzielen", sagte der EU-Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, Erkki Liikanen. Diese Verfahren sind die Fortsetzung der im Dezember 2001 gegen Deutschland, Portugal und Griechenland ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss. Portugal und Griechenland haben dieses Problem bereits beseitigt, so dass die Kommission diese beiden Verfahren einstellt. Auch Deutschland hat kürzlich über positive Schritte zur Beseitigung des Problems berichtet, so dass die Kommission auch hier die Einstellung des Verfahrens in Erwägung zieht. Die Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss wurde im Dezember 2000 erlassen, um für mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung des lokalen Breitbandzugangs zu sorgen und den Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet zu fördern. In ihrem Umsetzungsbericht (November 2001) stellte die Kommission nur ein enttäuschendes Vorankommen bei der Entbündelung fest. Vier Wochen später eröffnete sie eine erste Runde von Vertragsverletzungsverfahren, um schnellere Fortschritte sicherzustellen.