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Kommission erwägt rechtliche Schritte aufgrund von Verzögerungen bei der Entbündelung

Die Europäische Kommission hat demonstriert, welche Bedeutung sie der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung in den Mitgliedstaaten beimisst, indem sie Rechtsverfahren gegen drei Länder einleitete, die in diesem Bereich nur geringe Fortschritte machen. Ein kostengünstiger...

Die Europäische Kommission hat demonstriert, welche Bedeutung sie der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung in den Mitgliedstaaten beimisst, indem sie Rechtsverfahren gegen drei Länder einleitete, die in diesem Bereich nur geringe Fortschritte machen. Ein kostengünstigerer Zugang zum Internet, mehr Chancen für die Ausweitung der Breitband-Dienste und größere Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher sind die wichtigsten Vorteile der Entbündelung in Europa, durch die neue Marktteilnehmer die letzte Meile in der Telekommunikationsinfrastruktur der etablierten Betreiber gemeinsam nutzen können. Im Dezember 2001 leitete die Kommission aufgrund des Versäumnisses, ein Referenzangebot einzuholen, bzw. wegen fehlender Preise für den gemeinsamen Zugriff Rechtsverfahren gegen Griechenland, Deutschland und Portugal ein. Die Kommission führte die Verfahren gegen Griechenland und Portugal nicht weiter, nachdem die Regulierungsbehörden in diesen Ländern Anpassungsmaßnahmen vorgenommen hatten. Gegen die deutsche Regulierungsbehörde dagegen erwägt die Kommission Schritte aufgrund des Versäumnisses, ein Angebot über das Line Sharing (Bereitstellung von Leitungen für die Konkurrenz) für den entbündelten Teilnehmeranschluss zu veröffentlichen. Die Bundesregierung reagierte darauf mit der Feststellung, dass es hinsichtlich der Definition des Line Sharing ein Missverständnis gegeben haben könnte, da die Voraussetzungen hierfür in Deutschland nicht so sehr durch eine Veröffentlichung von Preisen, sondern eher durch bilaterale Verträge zwischen Unternehmen geschaffen werden. Die eingeleiteten Maßnahmen der Kommission konzentrieren sich zur Zeit auf die deutsche Regulierungsbehörde, wobei die Kommission jedoch betonte, dass sie gegen den etablierten Betreiber Deutsche Telekom gerichtet werden könnten, wenn dieser seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Trotz dieser jüngsten Vorgänge deutet ein Anfang März veröffentlichter Bericht darauf hin, dass die Entbündelung in der EU Fortschritte macht. Der Bericht, in dem die Statistiken des Line Sharing in den 18 Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ausgewertet wurden, stellte fest, dass der Zugang zum Line Sharing in 14 der 18 Staaten gewährleistet ist.

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