Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-01-01

Article available in the following languages:

Kommission schlägt Abkommen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Chile vor

Die Europäische Kommission hat den Abschluss eines Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Chile vorgeschlagen. Das Abkommen, das zunächst für fünf Jahre geschlossen wird (und verlängert werden kann), stützt sich auf das im Februar 1999 abgeschlossen...

Die Europäische Kommission hat den Abschluss eines Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Chile vorgeschlagen. Das Abkommen, das zunächst für fünf Jahre geschlossen wird (und verlängert werden kann), stützt sich auf das im Februar 1999 abgeschlossene Kooperationsrahmenabkommen zwischen den beiden Parteien, in welchem die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit als Bereich von besonderem Interesse bezeichnet wird. Neben der Beteiligung chilenischer Forscher an FTE-Projekten des Rahmenprogramms der EU lässt das Abkommen auch eine Beteiligung von EU-Forschern an chilenischen Forschungsprojekten zu. Darüber hinaus schlägt die Kommission die Zusammenlegung bereits laufender gemeinsamer Forschungsprojekte sowie gemeinsame FTE-Projekte (Forschung und technologische Entwicklung), Besuche und Austausch von Wissenschaftlern und technischen Experten sowie Sachverständigen von Behörden, Hochschulen und aus dem Privatsektor auf dem Gebiet der Konzeption und Durchführung von Wissenschafts- und Technologiepolitik vor. Im Rahmen des Abkommens werden gemeinsame Seminare, Konferenzen und Symposien organisiert, Wissenschaftsnetze unterstützt und Forscher ausgebildet. Außerdem werden konzertierte Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse gemeinsamer Projekte durchgeführt. Der Austausch wird die gemeinsame Nutzung von Informationen über Gepflogenheiten, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften und Programme, die für die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens von Bedeutung sind, sicherstellen. Im Entwurf des Abkommens wird hinsichtlich der Begründung der Vereinbarung betont, dass beide Parteien von einer engeren Zusammenarbeit profitieren werden "in der Erwägung, dass die Gemeinschaft und Chile auf verschiedenen Gebieten von gemeinsamem Interesse Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung sowie Demonstrationsvorhaben durchführen [...] und eine Teilnahme an den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Partners in beiderseitigem Interesse läge". Einen gleichen Nutzen für beide Parteien gewährleistend werden Kooperationsmaßnahmen auf der Grundlage der generellen Ausgewogenheit der Vorteile, der beiderseitigen Möglichkeiten zur Beteiligung an Maßnahmen der Forschung und technologischen Entwicklung der jeweils anderen Vertragspartei, des rechtzeitigen Austauschs von Wissen, das für die Kooperationsmaßnahmen von Bedeutung sein kann, sowie eines angemessenen Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum durchgeführt. Das Abkommen berührt nicht die Beteiligung Chiles als Entwicklungsland an Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Forschung. Für die Verwaltung des Abkommens wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt, dessen Aufgabe die Förderung und Überwachung der gemeinsamen Aktivitäten sein wird sowie die Benennung der vorrangigen Bereiche, in denen eine Zusammenarbeit im kommenden Jahr angestrebt wird. Zudem soll der Lenkungsausschuss Wissenschaftlern aus der EU und aus Chile die Zusammenlegung von Projekten vorschlagen, die von beiderseitigem Interesse wären und sich möglicherweise ergänzen. Die Erstellung eines Jahresberichts über den Stand, den erreichten Grad und den Erfolg der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Lenkungsausschusses.

Verwandte Artikel

Mein Booklet 0 0