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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Parlament legt Sprachregelung für Gemeinschaftspatent dar

Dem Europäischen Parlament zufolge, das am 10. April zu diesem Thema einen Bericht des spanischen MdEP Ana Palacio verabschiedet hat, sollte für das Gemeinschaftspatent dieselbe Sprachregelung wie für die Gemeinschaftsmarke angewandt werden. Nach dieser Änderung könnten Paten...

Dem Europäischen Parlament zufolge, das am 10. April zu diesem Thema einen Bericht des spanischen MdEP Ana Palacio verabschiedet hat, sollte für das Gemeinschaftspatent dieselbe Sprachregelung wie für die Gemeinschaftsmarke angewandt werden. Nach dieser Änderung könnten Patentanmeldungen in jeder beliebigen Amtsprache der Europäischen Union vorgenommen werden, wobei die Patentanmelder aus einer von fünf ausgewählten Sprachen (Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch) eine zweite "Verfahrenssprache" angeben müssten. Dies ist eine leichte Abweichung gegenüber dem Vorschlag der Kommission, wonach die Anzahl dieser Verfahrenssprachen auf drei Sprachen begrenzt sein soll (Englisch, Französisch und Deutsch). Palacios Bericht befasst sich außerdem mit zwei weiteren Bereichen, die sich in der Formulierung eines Gemeinschaftspatents als strittig erwiesen haben: rechtliche Regelungen und die Rolle der nationalen Patentämter. Im Zusammenhang mit ersterem gibt der Bericht eine Empfehlung, wonach ein dezentralisierter Ansatz gewählt werden sollte, der sich von der Empfehlung der Kommission unterscheidet, wonach ein neues Gemeinschaftsgericht für geistiges Eigentum eingerichtet werden soll, das sich mit Streitfällen beschäftigt. Nationale Gerichte sollten die erste Anlaufstelle bei Patentstreitigkeiten sein, und Entscheidungen in zweiter Instanz sollten von der Europäischen Kammer für geistiges Eigentum gefällt werden, die gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Nizza eingerichtet werden soll, heißt es in dem Bericht. Im Hinblick auf die Rolle der nationalen Patentämter weicht der Parlamentsbericht vom Vorschlag der Kommission ab, wonach dem Europäischen Patentamt in München eine wichtige Rolle zukommen soll. In dem Bericht heißt es, dass in diesen Ämtern ein beachtliches Maß an wertvoller Infrastruktur und Wissen begründet sei, das bei der Einrichtung des Gemeinschaftspatents nicht vernachlässigt werden sollte. Diese Aufgabe sollte denjenigen nationalen Ämtern offen stehen, welche sich für die Übernahme dieser Aufgabe zu den von der Kommission und dem Europäischen Patentamt gestellten Bedingungen entscheiden. Die MdEP haben mit 256 zu 187 Stimmen (bei 95 Enthaltungen) für die Verabschiedung des Berichts gestimmt. Zu dem Vorschlag, der vom Ministerrat einstimmig verabschiedet werden muss, wird das Parlament jedoch lediglich konsultiert.

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